• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das Löschen seiner
personenbezogenen Daten auf dem zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elekt-
ro- und Elektronikaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden
dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgenden Stellen unent-
geltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammelstellen (z. B. kom-
munale Bauhöfe)
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und online), sofern
Händler zur Rücknahme verpflichtet sind oder diese freiwillig anbie-
ten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit einer Kantenlänge von
maximal 25 Zentimetern, können Sie ohne vorherigen Erwerb eines
Neugerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem abgeben oder ei-
ner anderen autorisierten Sammelstelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen der Hersteller und
Vertreiber erfahren Sie beim jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerätes durch den Her-
steller an einen privaten Haushalt, kann dieser die unentgeltliche Ab-
holung des Elektroaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veranlas-
sen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenservice des Herstellers in
Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den Ländern der Euro-
päischen Union installiert und verkauft werden und die der Europäi-
schen Richtlinie 2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende Bestimmungen für
die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten gelten.
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