Angrenzungen an den Arbeitsbereich
Befindet sich ein höheres Hindernis wie z. B. eine
Mauer oder eine Wand am Rande des
Arbeitsbereichs, ist das Begrenzungskabel im
Abstand von 30 cm vom Hindernis zu verlegen. So
wird verhindert, dass R40Li das Hindernis berührt,
und der Verschleiß des Gehäuses wird reduziert.
Ein Bereich von 20 cm um das festgelegte Hindernis
wird nicht gemäht.
Grenzt der Arbeitsbereich an einen kleinen Graben,
z. B. an ein Beet, oder ein niedriges Hindernis, z. B.
eine Steinkante (3-5 cm), wird das
Begrenzungskabel im Abstand von 20 cm in den
Arbeitsbereich hinein verlegt. Die Räder können
dann nicht in den Graben oder auf die Steinkante
geraten.
Ein 12 cm breiter Grasstreifen entlang von Gräben
bzw. Steinkanten wird nicht gemäht.
Grenzt der Arbeitsbereich an einen gepflasterten
Weg o. Ä. auf Rasenhöhe, kann R40Li ein Stück auf
den Weg fahren. In diesem Fall das
Begrenzungskabel im Abstand von ca. 5 cm vom
Wegrand verlegen.
Das Gras entlang von Fußwegen wird geschnitten.
Wird der Arbeitsbereich durch einen gepflasterten
Weg auf Rasenhöhe geteilt, kann R40Li über den
Weg fahren. Das Begrenzungskabel kann
vorzugsweise unter den Wegplatten verlegt werden.
Es ist ebenfalls möglich, das Begrenzungskabel in
den Fugen zwischen den Wegplatten zu verlegen.
Hinweis: Der R40Li darf nicht über Schotter, Mulch
oder ähnliches Material fahren, da die Messer
ansonsten beschädigt werden könnten.
WICHTIGE INFORMATION
Grenzt der Arbeitsbereich an Gewässer,
Abhänge, Abgründe oder öffentliche Straßen,
muß das Begrenzungskabel durch einen
Zaun oder eine ähnliche Absperrung ergänzt
werden. Die Höhe dieser Einfassung muss
mindestens 15 cm betragen. Dies verhindert,
dass der R40Li unter irgendwelchen
Umständen außerhalb des Arbeitsbereichs
gelangt.
3. INSTALLATION
Min.
15cm
Deutsch - 23