Schutzkonzept
2.3.1
Ziel ist der Schutz
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Dazu sind folgende Maßnahmen getroffen:
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2.3.2
Schutzausrüstung
Schutzeinrichtungen
2.3.3
Die Sicherheit an der Anlage ist nur gewährleistet, wenn alle Schutz-
einrichtungen ordnungsgemäß installiert und in Betrieb sind.
Betreiben Sie die Anlage nicht ohne Schutzeinrichtungen.
Schutzeinrichtungen dürfen nur bei gesperrtem Hauptschalter ent-
fernt werden. Bringen Sie nach Reparaturarbeiten alle Sicherheitsvor-
richtungen wieder an und prüfen Sie deren einwandfreie Funktion.
Achtung!
Die Schutzeinrichtungen sichern Gefahrenstellen gegen unbeabsich-
tigten Zugriff durch das Personal. Sie verhindern mögliche Verlet-
zungsfolgen. Manipulieren Sie niemals die Schutzeinrichtungen.
MU200 – MU1200
TechDoku_MU200_MU1200_GenF_DE_86070012.doc
des Personals vor Verletzungen,
der Anlage vor Beschädigung und Stillstand und
vor Gefährdungen der Umwelt.
Einsatz von Schutzeinrichtungen wie Abdeckungen und Haupt-
schalter mit NOT-AUS-Funktion
Tragepflicht der persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
Anbringen von Sicherheitskennzeichen an der Anlage
Erstellung von Sicherheitshinweisen in der Betriebsanleitung.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Schutzkleidung:
EN ISO 11612: Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen
Schutzhandschuhe bei Risiken für Finger/Hand gemäß folgenden
Normen benutzen:
EN 388: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken
EN 407: Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken
EN ISO 374: Schutzhandschuhe gegen chemische Risiken
Schutzbrille / Visiere:
EN 166: Persönliche Schutzausrüstung - Augenschutz
Sicherheitsschuhe
EN ISO 20345: Persönliche Schutzausrüstung - Sicherheitsschuhe
Achtung!
Tragen Sie grundsätzlich die für die einzelnen Ar-
beitsschritte vorgeschriebene Schutzausrüstung.
Sicherheit
05.09.2023
2–3