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Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die
Vorgaben
Direktive (2012/19/ EU). Das
Produkt wurde mit einem
Klassifizierungssymbol
elektrische und elektronische
Altgeräte
zeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist
mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät
darf deshalb nur getrennt vom unsor-
tierten Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden. Es darf somit
nicht in den Hausmüll gegeben werden.
Das Gerät kann z.B. bei einer kommu-
nalen Sammelstelle oder ggf. bei ei-
nem Vertreiber (siehe unten zu deren
Rücknahmepflichten in Deutschland)
abgegeben werden.
Das
gilt
auch
Unterbaugruppen
Verbrauchsmaterialien des zu entsor-
genden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden
darf, müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät ge-
trennt werden, die nicht vom Altgerät
umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können. Der
Endnutzer ist zudem selbst dafür verant-
wortlich, personenbezogene Daten auf
dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung ge-
brauchter Geräte trägt dazu bei, mögli-
che negative Folgen für die Umwelt und
die menschliche Gesundheit zu vermei-
den.
der
EU-WEEE-
(WEEE)
gekenn-
für
alle
Bauteile,
und
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien
zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen
für
Materialien, insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll, sondern über die be-
reitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und elek-
tronische Geräte.
Rücknahmepflichten der
Vertreiber
Wer
auf
Verkaufsfläche
Elektronikgeräte
se gewerblich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen
Gerätes, ein Altgerät des Endnutzers
der
gleichen
Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, un-
entgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit
einer
von mindestens 800 m², die mehr-
mals im Kalenderjahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbie-
ten und auf dem Markt bereitstellen.
Solche Vertreiber müssen zudem auf
Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; die Rücknahme darf in die-
sem Fall nicht an den Kauf eines Elektro-
oder Elektronikgerätes verknüpft, kann
aber auf drei Altgeräte pro Geräteart be-
schränkt werden.
Sie
örtlichen
mindestens
400
Elektro-
vertreibt
oder
Geräteart,
das
Gesamtverkaufsfläche
DEUTSCH
solche
m²
und
die-
im
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