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Massnahmen Zur Erreichung Sicherer Betriebsperioden; Ermittlung Der Tatsächlichen Nutzungsdauer - GIS GP 250 Betriebsanleitung

Elektrokettenzug
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Abbildung 3-3

4 Massnahmen zur Erreichung sicherer Betriebsperioden

Durch die Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Richtlinien wird das Ausschalten von speziellen Gefahren, die z.B. durch
Ermüdung und Alterung eintreffen können, gesetzlich gefordert. Danach ist der Betreiber von Serienhubwerken verpflichtet, die tatsäch-
liche Nutzung zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt am einfachsten über den Kalkulator auf unserer Webseite. Im Rahmen der jährlichen
Prüfung durch den Kundendienst wird die tatsächliche Nutzungsdauer dokumentiert. Nach Erreichen der theoretischen Nutzungsdauer
oder spätestens nach 10 Jahren muss eine Generalüberholung vorgenommen werden. Alle Prüfungen und die Generalüberholung müssen
vom Betreiber des Hubwerkes veranlasst werden.
Für Elektrokettenzüge, die nach ISO 4301-1 eingestuft sind, gilt folgende theoretische Nutzungsdauer (umgerechnet in Volllaststunden):
M3
M4
M5
M6
M7
M8
400 h
800 h
1600 h
3200 h
6300 h
12500 h
4.1 Ermittlung der tatsächlichen Nutzungsdauer
Die tatsächliche Nutzungsdauer ist abhängig von der täglichen Betriebszeit und vom Lastkollektiv. Die Ermittlung der Betriebszeit erfolgt
nach Angaben des Betreibers oder wird durch einen Betriebsstundenzähler erfasst. Das Lastkollektiv wird gemäss Tabelle 1-1, Seite 10
bestimmt. Mit diesen beiden Angaben ergibt sich die jährliche Nutzungsdauer aus Tabelle 4-1. Beim Einsatz eines BDE (Betriebsdatener-
fassungsgerät) kann bei der jährlichen Kontrolle durch unseren Sachkundigen die tatsächliche Nutzung direkt ausgelesen werden.
Die periodisch errechneten oder abgelesenen Werte sind im Prüfbuch zu dokumentieren.
Beispiel:
Ein Elektrokettenzug der Triebwerkgruppe M4 wird mit der Belastungsart <3 schwer> (k = 0.80, siehe Tabelle 1-1) eingesetzt. Die tägliche
Betriebszeit pro Arbeitstag beträgt 0.5 - 1 Stunde. Gemäss Tabelle 4-1 ergibt dies eine jährliche Nutzungsdauer von umgerechnet 96 Voll-
laststunden. Bei einer theoretischen Nutzungsdauer von 800 Stunden entsteht so ein Nutzungszeitraum von 8.3 Jahren. Nach dieser Zeit
muss eine Generalüberholung vorgenommen werden, bei der die weitere Nutzung festgelegt wird.
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