Tabelle 3-3 Luftspalt
Bezeichnung
Nennwert Luftspalt (a)
Luftspalt (a max.)
Anziehdrehmoment
3.2.4 Lastkette
Die Lastkette ist periodisch auf Abnützung zu kontrollieren. Die Kontrolle basiert auf drei Messungen: Siehe zugelassene Verschleisswerte
(Tabelle 3-4) und Messpunkte (Abbildung 3-2).
Bei Unterschreiten bzw. Überschreiten der Tabellenwerte ist die Kette zu ersetzten. Gleichzeitig sind Kettenrad und Kettenfüh-
rung auf Verschleiss zu prüfen und gegebenenfalls auszutauschen. Nur Originalketten verwenden. Die Kettenglieder dürfen
nicht geschweisst werden.
Das Einführen der neuen Kette erfolgt gemäss Kapitel 2.2.2.
Zur Erleichterung können die alte und die neue Kette mit einem flexiblen Draht verbunden werden.
Tabelle 3-4 Verschleisswerte Lastkette
Bezeichnung
Kettenbezeichnung d x t
Grenzmesswerte nach
DIN 685, Teil 5, DIN EN 818-7
1. Messung über 11 Kettenglieder, a = 11t
2. Messung über 1 Teilung, 1t
3. Messung des Kettenglieddurchmessers
dm = d1 + d2 / 2 (dm min. = 0.9 x d)
Abbildung 3-1
Swiss Lifting Solutions
GP 250/500
[mm]
0.3 (+0.1 / -0.05)
[mm]
0.7
[Nm]
3
GP 250
[mm]
3.75 x 10.75
[mm]
120.6
[mm]
11.3
[mm]
3.4
a
GP 1000
0.3 (+0.15 / -0.05)
0.9
6
GP 500
5.25 x 15
168.3
15.7
4.7
Abbildung 3-2
d1
b
d
GP 1000
7.45 x 23
258.1
24.1
6.7
19