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EASYmaxx TC-83291 Gebrauchsanleitung Seite 7

Mobile arbeitsleuchte

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ENTSORGUNG
Das Verpackungsmaterial umweltge-
recht entsorgen und der Wertstoff-
sammlung zuführen.
Batterien und Akkus dürfen nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden. Verbraucher sind gesetzlich
dazu verpflichtet, Batterien und Akkus
einer getrennten Sammlung zuzuführen.
Batterien und Akkus können unentgelt-
lich bei einer Sammelstelle der Ge-
meinde / des Stadtteils oder im Handel
abgegeben werden, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung sowie
einer Wiedergewinnung von wertvollen
Rohstoffen zugeführt werden können.
Bei einer unsachgemäßen Entsorgung
können giftige Inhaltsstoffe in die Um-
welt gelangen, die gesundheitsschädi-
gende Wirkungen auf Menschen, Tiere
und Pflanzen haben.
Batterien und Akkus nur in entladenem
Zustand abgeben. Wenn möglich
wiederaufladbare Batterien anstelle von
Einwegbatterien verwenden.
Bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus
vor der Entsorgung die Pole abkleben,
um einen Kurzschluss zu vermeiden. Ein
Kurzschluss kann zu einem Brand oder
einer Explosion führen.
Die Abfallvermeidung leistet einen noch wertvolleren Beitrag zum Umweltschutz. Sofern
möglich, ist daher neben einer weiteren eigenen Nutzung oder Reparatur durch eine
Fachkraft auch die Abgabe an Zweitnutzer eine ökologisch wertvolle Alternative zur
Entsorgung.
Das nebenstehende Symbol (durchge-
strichene Mülltonne mit Unterstrich)
bedeutet, dass Altgeräte nicht in den
Hausmüll, sondern in spezielle Sammel-
und Rückgabesysteme gehören.
Besitzer von Altgeräten haben Altbat-
terien und Altakkumulatoren, die nicht
vom Altgerät umschlossen sind und
zerstörungsfrei entnommen werden
können, aus dem Altgerät zu entneh-
men und separat zu entsorgen (siehe
auch Abschnitt zur Batterieentsorgung).
Besitzer von Altgeräten aus privaten
Haushalten können diese bei den Sam-
melstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern und Vertreibern im Sinne
des ElektroG eingerichteten Rücknah-
mestellen unentgeltlich abgeben, damit
sie einer umweltschonenden Entsor-
gung sowie einer Wiedergewinnung
von wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachge-
mäßen Entsorgung können giftige In-
haltsstoffe in die Umwelt gelangen, die
gesundheitsschädigende Wirkungen auf
Menschen, Tiere und Pflanzen haben.
Rücknahmepflichtig sind auch Geschäf-
te, die Elektro- und Elektronikgeräte auf
dem Markt bereitstellen.
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