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Wichtige Sicherheits- und Umwelthinweise
Informationen zur Entsorgung
1.2 Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Produkt erfüllt die Vorgaben der EU-WEEE-Direktive (2012/19/ EU). Das
Produkt wurde mit einem Klassifizierungssymbol für elektrische und
elektronische Altgeräte (WEEE) gekennzeichnet.
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne
auf Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden. Es darf
somit nicht in den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren
vom Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer
ist zudem selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Die ordnungsgemäße Entsorgung gebrauchter Geräte trägt dazu bei, mögliche negative
Folgen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu vermeiden.
1.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind. Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere
Verpackungen, nicht im Hausmüll, sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
1.4 Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes,
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe,
unentgeltlich zurückzunehmen. Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder
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