unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im
Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen
an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatz-
handel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines
Neugeräts auf Wärmeüberträger, Bildschirm-
geräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50
cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbrau-
cher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich
einer entsprechenden Rückgabeabsicht zu
befragen. Abgesehen davon können Verbrau-
cher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei
einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgelt-
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