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BETRIEB IM ÖFFENTLICHEN
STRASSENVERKEHR
Laut
StVZO
Ordnung) hat sich jeder Teilnehmer des öffent-
lichen Straßenverkehrs so zu verhalten, dass
kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr
als nach den Umständen unvermeidbar beläs-
tigt bzw. behindert wird. Beim Radfahren sind
Sie trotz aller Sorgfalt der Gefahr eines Unfalls
ausgesetzt. Nutzen Sie deshalb alle Möglichkei-
ten sich vor Gesundheits- und Materialschäden
zu schützen.
In der elektrisch unterstützten Version (Nenn-
leistung max. 250 W, Unterstützung bis zu einer
Geschwindigkeit von 25 km/h) gilt das SOLID
als Pedelec. Im Straßenverkehr ist dieses Las-
tenrad damit nach Straßenverkehrsgesetz ei-
nem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Man benö-
tigt also weder ein Versicherungskennzeichen
noch eine Zulassung oder einen Führerschein
für die Nutzung des SOLIDs. Es besteht zudem
keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung.
Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Anfahrhilfe
bis 6 km/h. Das Radkutsche Antriebs-Konzept
ist damit sowohl auf das nationale Straßen-
verkehrsgesetz als auch auf die EU-Richtlinien
für Pedelecs abgestimmt. Der Antriebskraft-
verstärker liefert Unterstützung, solange der
Fahrer in die Pedale tritt. Das Niveau der An-
triebskraft ist über die Unterstützungsstufen
einstellbar.
Für die Nutzung des SOLIDs, beson-
ders im beladenen Zustand, ist eine
angemessene körperliche Grund-
ACHTUNG!
konstitution erforderlich. Wir empfehlen die
Nutzung daher erst für Jugendliche ab einem
Alter von 16 Jahren. Neue Nutzer sollten sich
vor der Teilnahme am Straßenverkehr unbe-
dingt die Zeit nehmen, sich auf einer freien Flä-
che an die Fahreigenschaften des Lastenrads zu
gewöhnen. Obwohl derzeit keine Helmpflicht
für Fahrradfahrer besteht, empfehlen wir Ihnen
dringend, stets einen passenden Fahrradhelm
zu tragen.
(Straßenverkehrs-Zulassungs-
Damit ein Pedelec nach § 63a ff.
StVZO sicher betrieben werden
kann, muss es mit folgenden Bau-
HINWEIS!
teilen ausgerüstet sein:
• Zwei voneinander unabhängige,
funktionsfähige Bremsen
• Eine helltönende Glocke
• Eine Beleuchtungseinrichtung nach § 67
StVZO bestehend aus: Frontscheinwerfer,
Rücklicht, Front-, Rück- & Pedalrückstrah-
lern, sowie Speichenreflektoren oder reflek-
tierendem Material an den Laufrädern
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