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PARKEN &
DIEBSTAHLSCHUTZ
Parken
Um das sichere Stillstehen des SOLIDs zu ge-
währleisten, ist das Fahrrad mit einem Mittel-
ständer ausgestattet. Im Straßenverkehr ist das
Lastenrad immer so abzustellen, dass der übri-
ge Verkehr nicht behindert wird. Parken Sie auf
ebenem Untergrund und stellen Sie sicher, dass
das Fahrrad nicht wegrollen oder umkippen
kann. Ist das Rad nicht in Benutzung, sollte es
an einem wettergeschützten Platz untergestellt
werden.
Sichern Sie das Fahrrad
zusätzlich mit einem
Fahrradschloss!
HINWEIS!
Feuchtigkeit durch Regen und Schnee können
dazu führen, dass die Metallteile korrodieren.
Sonneneinstrahlung kann dazu führen, dass die
Farbe matt wird oder Risse im Kunststoff ent-
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KINDER- UND WARENTRANSPORT
MIT DEM SOLID
Funktionsaufbauten
für das SOLID
Wir empfehlen die Nutzung unserer Lasten-
räder ausdrücklich in Verbindung mit unseren
Funktions- oder Transportaufbauten.
8.1. Gepäckträger und Cargobrett
Der Gepäckträger ist für den Transport von Wa-
ren geeignet. Beachten Sie dabei stets, dass Sie
das zulässige Gesamtgewicht des Lastenrads
nicht überschreiten dürfen. Bei einem Gewicht
des Fahrers von 80 kg beträgt die maximal zu-
lässige Zuladung 60 kg. In Verbindung mit dem
Radkutsche Haltebügel sowie dem ebenfalls
konfigurierbaren Radkutsche Sit&Carry ist der
Transport von Kindern zulässig. Kleinkinder
stehen. Bevor Sie das Rad für eine längere Pe-
riode einlagern, sollten Sie das Rad reinigen und
schmieren. Wenn Sie das Rad nach einer länge-
ren Pause wieder in Betrieb nehmen, sollten Sie
alle Teile auf ihre Stabilität und Funktion hin
kontrollieren. Schalten Sie das elektrische Sys-
tem aus, wenn Sie das Rad parken oder einla-
gern möchten! Das System muss ebenfalls aus-
geschaltet sein, wenn Sie den Akku anschließen
oder abnehmen möchten.
Diebstahlschutz
Sichern Sie Ihr Fahrrad vor Diebstahl, indem Sie
ein Schloss und eine Kette benutzen, die sich
nicht mit einem Bolzenschneider oder einer
Säge zerstören lassen. Schließen Sie Ihr Rad
immer an, sobald Sie es parken. Notieren Sie die
Seriennummer des Fahrrades und bewahren Sie
diese an einem sicheren Ort auf. Lassen Sie Ihr
Lastenrad bei der Polizei registrieren.
können unter Hinzunahme einer geeigneten
Babyschale transportiert werden.
Die Befestigung einer Babyschale
am Gepäckträger ist ausschließlich
unter Nutzung des originalen Befes-
ACHTUNG!
tigungssystems des Kindersitzher-
stellers zulässig.
8.2. Fahrradmitnahme und
Trittbrett-Erweiterung
Mit der Trittbrett-Erweiterung entsteht eine
deutlich größere Fußauflagefläche. Dies ist be-
sonders empfehlenswert, wenn 2 Kinder trans-
portiert werden sollen, oder 1 Kind im hinteren
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