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Montage Aufstellraum; Aufstellraum - elco STRATON XL 210 Betriebsanleitung

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Montage

Aufstellraum

Anforderungen an Aufstell-
DE
raum und die Umgebung
Ausführung des Aufstell-
raums
Not-Schalter
Temperatur im Aufstellraum
+5...+40°C
Relative Luftfeuchte
<60%
Verbrennungsluftversorgung
Qualität der Verbrennungsluft
Luftabsaugende Anlagen
Brandschutz
Hochwasserschutz
Präzisierung der Anforderung
Der Aufstellraumes muss entsprechend den jeweiligen regionalen Bauvorschriften und
Feuerungsverordnungen ausgeführt sein. Allgemein dürfen Feuerstätten nur in Räumen
aufgestellt werden, bei denen nach Lage, Grösse baulicher Beschaffenheit und Benut-
zungsart Gefahren nicht entstehen und die so bemessen sind, dass die Geräte ordnungs-
gemäss aufgestellt, betrieben und instand gehalten werden können.
Feuerstätten mit einer Gesamt-Nennwärmeleistung von insgesamt über 100 kW dürfen nur
in Räumen aufgestellt werden:
die nicht anderweitig genutzt werden
die gegenüber anderen Räumen keine Öffnung haben, ausgenommen Öffnungen für
Türen
deren Türen dicht und selbstschließend sind und
die gelüftet werden können.
Brenner und Brennstofffördereinrichtungen der Feuerstätten müssen durch einen außer-
halb des Aufstellraumes angebrachten Schalter (Notschalter) jederzeit abschaltbar sein.
Neben dem Notschalter muss ein Schild mit der Aufschrift „NOTSCHALTER–
FEUERUNG" vorhanden sein.
Auch alle weiterführenden hydraulischen Leitungen und insbesondere die Kondensatablei-
tung müssen in ganzer Länge frostsicher verlegt werden.
Keine Taupunktbildung oder Feuchtigkeitsniederschlag im Aufstellraum.
Es muss eine ausreichende Frischluftöffnung vorhanden sein, hierfür gilt in:
CH: Heizleistung (kW) x 6 = ... cm
2
DE: bis 50 kW: 150 cm
für jedes weitere kW: + 2,0 cm
,
Aus kommunalen Vorschriften können sich Abweichungen ergeben.
Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht verschlossen oder zugestellt wer-
den, wenn nicht durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen gewährleistet ist, dass die
Feuerstätte nur bei freiem Strömungsquerschnitt betrieben werden kann. Der erforderliche
Querschnitt darf durch einen Verschluss oder durch Gitter nicht verengt werden.
Die Verbrennungsluft muss frei von Halogen-Kohlenwasserstoff-Verbindungen sein. Halo-
genverbindungen wirken stark korrosiv und können zu Schäden im Feueraum, an den
Heizflächen und in der Abgasleitung führen. Sie sind in Sprühdosen (Haarspray), Verdün-
nern, Reinigungs-, Entfettungs- und Lösungsmitteln enthalten. Die Verbrennungsluft darf
nicht mit starkem Staubanfall oder hoher Luftfeuchtigkeit (z.B. Waschküchen) belastet sein.
Feuerstätten, die ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum beziehen, dürfen in Räu-
men mit luftabsaugenden Anlagen nur dann aufgestellt werden, wenn:
ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlagen durch Si-
cherheitseinrichtungenverhindert wird
die Abgasführung durch entsprechende Sicherheitseinrichtungen überwacht wird oder
die Abgase über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden oder
sichergestellt ist, dass durch diese Anlagen kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.
Abstände zu brennbaren Baustoffen gemäss örtlicher Vorschriften einhalten.
Mindestabstand von 40 cm grundsätzlich einhalten.
Brennbare Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten nicht in Kesselnähe lagern.
Kessel rechtzeitig vor dem Wassereintritt von der Brennstoff- und Netzspannungsversor-
gung trennen.
Mit Wasser in Beruhrung gekommene Bauteile, Brennerkomponenten, Regel und Steuer-
einrichtungen vor der Wiederinbetriebnahme erneuern.
14
2
2
, jedoch mindestens 150 cm
2.
.
.

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