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Benutzungshinweise - MAS 10 Gebrauchsanleitung

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3. Benutzungshinweise

Eine Beschriftung oder Kennzeich-
nung dieser Ausrüstung mit einem lösungs-
haltigen Textmaker/Edding auf tragenden
Gurtbändern oder Seilen ist verboten, da
dadurch das textile Gewebe beschädigt
werden kann.
Diese Ausrüstung darf nur innerhalb der
festgelegten Einsatzbedingungen und den
vorgesehenen Verwendungszweck benutzt
werden.
Das Benutzen dieser Ausrüstung ist nur
unterwiesenen und fachkundigen Personen
gestattet oder das Benutzen unterliegt der
unmittelbaren fachkundigen Überwachung.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen
dürfen nicht vorliegen (Alkohol-, Drogen-,
Medikamenten-, Herz- oder Kreislaufprobleme).
Weiterhin muss vor dem Benutzen dieser
Ausrüstung berücksichtigt werden, wie eine
möglicherweise notwendige Rettung sicher
erreicht werden kann (Notfall – Rettungsplan).
Persönliche Schutzausrüstungen gegen
Absturz sollten dem Benutzer persönlich zur
Verfügung gestellt werden.
Vor jeder Benutzung gesamte
persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
prüfen, beschädigte Geräte nicht verwenden
(Funktionsprüfung). Für Ihre eigene Sicherheit
lassen Sie von einer anderen Person prüfen, ob
Ihr Auffanggurt richtig eingestellt ist.
Bei der Verwendung in einem
Auffangsystem (EN363) immer auf genügend
Freiraum unterhalb des Benutzers achten.
Mögliche Fallwege durch mitlaufende
Auffanggeräte und dergl. auf ein Mindestmaß
begrenzen.
Auf die richtige Zusammenstellung der
gesamten PSA achten, falsche Kombinationen
von Ausrüstungsteilen untereinander kann die
sichere Funktion beeinträchtigen (Kompabilität).
Veränderungen oder Ergänzungen dürfen ohne
vorausgehende schriftliche Zustimmung des
Herstellers nicht vorgenommen werden. Ebenso
dürfen alle Instandsetzungen nur in
Übereinstimmung mit dem Hersteller
durchgeführt werden.
Nicht Säuren, Ölen und ätzenden
Chemikalien aussetzen, wenn unvermeidbar,
sofort nach Gebrauch spülen und durch einen
Sachkundigen prüfen lassen.
Vor scharfkantigen Gegenständen
schützen.
Textilien sind vor Hitze zu schützen, die
höher als 60° C sind. Es ist auf
Verschmelzungen an den Gurtbändern zu
achten. Zu Verschmelzungen sind auch
Schweißperlen-Markierungen zu zählen.
Vermeiden Sie jegliche Korrosionsgefahr
und extreme Hitze und Kälte.
Anschlagpunkt:
Der Anschlagpunkt nach EN 795
(Mindestfestigkeit 10 kN) ist so zu wählen
(möglichst oberhalb des Kopfes), dass ein freier
Fall und die Absturzhöhe auf ein Mindestmaß
begrenzt wird. Dabei sollte der max. Winkel zur
Senkrechten niemals 30° überschreiten
(Pendelbewegung).
3.1 Benutzung der Auffangöse
(Kennzeichnung A)
Die Auffangöse ist ausschließlich nur für den
Gebrauch mit einem Auffangsystem nach EN
363 bestimmt z. B.:
In Kombination mit einem:
Verbindungsmittel mit Falldämpfer EN
354/355
Höhensicherungsgeräten EN 360
mitlaufenden Auffanggeräten EN 353-2
Abseil- und Rettungsgeräten EN 341 bzw.
1496
3.2 Benutzung der hinteren Auffangöse
in der Var. B 3 als Rückenösen-
verlängerung:
In der Ausführung Var. B3 wird der Auffanggurt
mit einem Verbindungsmittel Typ Band B3 in
einer maximalen Verbindungsmittellänge von
0,5 m geliefert. Dieses Verbindungsmittel ist fest
in der rückseitigen Auffangöse eingenäht und
dient zur leichteren Bedienung dieser
Rückenauffangöse (z.B. bei der Verwendung mit
Höhensicherungsgeräten). Das hier eingesetzte
Gurtband Typ Band B3 wurde erfolgreich über
die Kante getestet. Dabei wurde eine Stahlkante
mit Radius r = 0,5 mm ohne Grat verwendet.
Aufgrund dieser Prüfung ist die Ausrüstung in
entsprechender Zusammenstellung geeignet,
über ähnliche Kanten, wie sie beispielsweise an
gewalzten Stahlprofilen, an Holzbalken oder an
einer verkleideten, abgerundeten Attika
vorhanden sind, benutzt zu werden (Fragen Sie
hierzu den Hersteller).
Achtung
:
Bei der Verwendung von Verbindungsmitteln mit
Falldämpfern ist darauf zu achten, dass die
maximale Länge von 2 m nicht überschritten
wird (Verbindungsmittel + Falldämpfer 1,5 m +
eingenähtes Band in der Rückenauffangöse 0,5
m). Werden mitlaufende Auffanggeräte
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