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Clarion NX405E Benutzerhandbuch Seite 151

Dvd-multimedia-station mit integrirter navigation und 6,0-touchpanel-steuerung
Inhaltsverzeichnis

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4.4 Vom Benutzer nach Abschluss dieses Vertrages genutzte Fehlerkorrekturen, Ergänzungen,
Updates oder Upgrades des Softwareproduktes oder der Datenbanken stellen ebenfalls einen Teil
des Softwareproduktes dar und sind gemäß diesem Vertrag zu nutzen.
4.5 Ihre Rechte aus diesem Vertrag erlöschen mit sofortiger Wirkung und ohne Ankündigung durch
den Lizenzgeber, wenn Sie grundlegend gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen oder auf eine
Art und Weise handeln, die die Rechte des Lizenzgebers und/oder seiner Lizenzgeber am
Softwareprodukt beeinträchtigt. Der Lizenzgeber kann diesen Vertrag kündigen, wenn ein
Softwareprodukt Gegenstand einer Forderung wegen Verletzung geistigen Eigentums oder
Veruntreuung von Geschäftsgeheimnissen wird oder nach Ansicht des Lizenzgebers voraussichtlich
werden wird. Nach Kündigung des Vertrages müssen Sie die Nutzung des Softwareproduktes
einstellen, das Softwareprodukt und alle Teile davon zerstören und die Einhaltung dieser Vorschriften
dem Lizenzgeber auf Anforderung schriftlich bestätigen.
5 Urheberrechte
5.1 Der Lizenzgeber ist vorbehaltlich anderer vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen
ausschließlicher Inhaber aller materiellen Urheberrechte am Softwareprodukt.
5.2 Das Urheberrecht erstreckt sich auf das gesamte Softwareprodukt sowie auf seine Einzelteile.
5.3 Inhaber der Urheberrechte der oder bestimmter, durch Rechte des geistigen Eigentums
geschützten Werke, die Teil des Softwareproduktes sind, sind der Lizenzgeber bzw. die natürlichen
oder juristischen Personen, die Eigentümer bestimmter Datenbanken sind (nachfolgend der
„Datenbankeigentümer"). Manche Datenbankeigentümer sind im Menü „Info" oder einem ähnlichen
Menüpunkt des Softwareproduktes aufgeführt. Der Lizenzgeber erklärt hiermit, dass ihm von den
Datenbankeigentümern ausreichend Nutzungs- und Vertretungsrechte erteilt wurden, um die
Datenbank wie in diesem Vertrag festgelegt zu nutzen, zur Nutzung anzubieten und zu
Nutzungszwecken zu übertragen.
5.4 Durch Abschluss dieses Vertrages behält der Lizenzgeber sämtliche Rechte am Softwareprodukt;
mit Ausnahme jener Rechte, die dem Benutzer durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen oder die
Bestimmungen dieses Vertrages zugestanden werden.
6 Benutzerrechte
6.1 Der Benutzer ist standardmäßig dazu berechtigt, das Softwareprodukt auf einem Gerät mit einem
einzigen integrierten GPS-Sensor zu installieren, es auszuführen und ein Exemplar des
Softwareproduktes bzw. ein vorinstalliertes Exemplar des Softwareproduktes darauf zu nutzen. Das
Softwareprodukt und die Datenbank dienen nur zum persönlichen bzw. geschäftsinternen Gebrauch
durch den Benutzer.
6.2 Es ist dem Benutzer gestattet, eine Sicherungskopie des Softwareproduktes zu erstellen. Sofern
jedoch das Softwareprodukt nach der Installation ohne den ursprünglichen Datenträger funktionsfähig
ist, gilt das Exemplar auf dem ursprünglichen Datenträger als Sicherungskopie. In allen anderen
Fällen ist der Benutzer nur dann zur Verwendung der Sicherungskopie berechtigt, wenn das
Originalexemplar des Softwareproduktes zur bestimmungs- und ordnungsgemäßen Nutzung
unbestreitbar und nachweislich untauglich geworden ist.
6.3 Für den Fall, dass das Softwareprodukt auf dem Gerät vorinstalliert oder anderweitig zusammen
mit dem Gerät lizenziert ist oder vom Benutzer online für ein bestimmtes Gerät gekauft und darauf
installiert wurde, ist das Softwareprodukt an das Gerät gebunden und darf nicht davon getrennt, auf
ein anderes Gerät übertragen oder mit einem anderen Gerät verwendet bzw. an einen anderen
Benutzer verkauft werden, sofern nicht das Gerät selbst verkauft wird.
6.4 Die dem Benutzer zur Verfügung gestellten Datenbanken, Inhalte oder Dienste dürfen nur in
Verbindung mit seinem eigenen Exemplar des Softwareproduktes und nicht separat oder mit einem
anderen Exemplar des Softwareproduktes verwendet werden.
7 Nutzungsbeschränkungen
7.1 Der Benutzer ist nicht berechtigt,
7.1.1 das Softwareprodukt zu vervielfältigen (eine Kopie davon zu machen), außer in dem durch
diesen Vertrag oder geltende Gesetze zulässigen Umfang;
7.1.2 es weiterzuverkaufen, weiterzulizenzieren oder für gewerbliche Zwecke zu nutzen, es entgeltlich
oder unentgeltlich zu verleihen, zu vermieten, zu vertreiben oder an Dritte weiterzugeben, ohne das
Gerät, auf dem es ursprünglich rechtmäßig installiert wurde, weiterzugeben (siehe Abschnitt 6.3);
90 NX405E Deutsch

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