Habasit Italiana S.p.A.
Vittorio Veneto 31029 (TV)
Tel.: ++39(0)438.9113
Fax. ++39(0)438.200545
Autor:
S.D.T. / KM
Ausgabe:
01/0512
Ersetzt:
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A.4
Garantiebestimmungen
A.4.1
Garantiebestimmungen und Garantiegültigkeit
Der Hersteller haftet für 1 (ein) Jahr ab Datum der Installation des Produkts in der Produktionsstätte des
Käufers bei Material- oder Fertigungsmängeln des Produkts. Bei Mängeln beschränkt sich die Haftung
des Herstellers auf das Wechseln oder Reparieren von Teilen, die an den Hersteller zurückgesendet
wurden und Mängel aufwiesen.
Der Hersteller kann frei entscheiden, ob er Teile bzw. Produktteile, die repariert werden sollen und an
denen Mängel festgestellt werden, wechselt oder repariert.
Der Hersteller kann frei entscheiden, ob solche Teile repariert oder gewechselt werden.
Der Hersteller haftet nicht für Folge- oder Zufallsschäden.
Die Garantie gilt nicht für Anlagen, die von Dritten repariert werden, die NICHT vom Hersteller autorisiert
sind.
Es müssen vom Hersteller gelieferte Ersatzteile verwendet werden. Bei Abweichungen von dieser Regel
erlischt die Garantie.
A.4.2
Erlöschen der Garantie
Die Garantie des Herstellers für die Anlage und entsprechende Ausrüstung kann bei unsachgemäßen
Arbeiten oder Reparaturen erlöschen.
Die Garantie des Herstellers für die Anlage kann bei Verwendung von unsachgemäßem Material oder
Materialien, die nicht vom Hersteller geliefert werden, erlöschen.
Die Anweisungen im vorliegenden Handbuch müssen beachtet werden. Andernfalls erlischt die Garantie.
WICHTIG
HABASIT HAFTET NICHT FÜR SCHÄDEN DURCH UNSACHGEMÄSSEN, FALSCHEN UND
UNVERNÜNFTIGEN GEBRAUCH DER HEISSPRESSVORRICHTUNG.
PM-304 Mehrfachpresse
RICHTLINIEN UND ALLGEMEINE WARNHINWEISE
Seite A-5
PM-304 Mehrfachpresse