7.2 ZUSAMMENKLAPPEN FÜR DEN
TRANSPORT
Wenn der Rollstuhl nicht von einer Person besetzt
ist, klappen Sie ihn wie unten beschrieben
zusammen. Transportieren Sie den Rollstuhl
im Kofferraum oder auf dem Rücksitz. Beim
Transport auf dem Rücksitz den Rahmen mit
Sicherheitsgurten fixieren.
• Kopfstütze abnehmen (Abschnitt 6.8.5)
• Schiebegriffe hochschwenken (Abschnitt 6.8.1)
• Armlehnen nach oben drehen (Abschnitt 6.8.4)
• Beinstützen abnehmen (Abschnitt 6.8.6)
• Rückenlehne entfernen und zusammenklappen
(Abschnitt 5.5)
• Antriebsrad abnehmen (Abschnitt 5.3)
• Vorderrad abnehmen (Abschnitt 5.3.3).
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7.3 TRANSPORT IM FLUGZEUG
Für den Transport der Rollstühle Netti V BASE im
Flugzeug gibt es keine Beschränkungen.
Die Rollstühle Netti V BASE sind mit zwei Gasdruckfeder
ausgestattet. Diese sind jedoch nicht als gefährliche
Güter eingestuft.
Netti V BASE ist mit einer Kantelungs- und
Neigungsfunktion ausgestattet, die durch
Gasdruckfedern aktiviert wird.
Im Gegensatz zur allgemeinen Gefahrgutanweisung
UN3164 unterliegen laut Vorschriften der IATA-DGR
(Sonderbestimmung A114) Güter, die Gas enthalten
und die Funktion von Stoßdämpfern erfüllen
(einschließlich Energie absorbierende Vorrichtungen
oder pneumatische Federungen) NICHT den oben
genannten Transportanweisungen und sind daher von
den folgenden Anforderungen ausgenommen:
a) Jeder Artikel besitzt ein Gasvolumen, das 1,6 l nicht
überschreitet, und sein Ladedruck überschreitet 250
bar nicht, wobei das Produkt aus Fassungsvermögen
in Litern und Druck in bar den Wert 80 nicht
überschreitet.
b) Jeder Artikel weist einen Berstdruck von
mindestens dem Vierfachen des Ladedrucks bei
+20 °C auf bei Produkten mit nicht mehr als 0,5 l
Gasfassungsvermögen.
c) Jeder Artikel besteht aus einem Material, das sich
nicht in Fragmente zerlegt.
d) Jeder Artikel wurde nach Qualitätsstandards gefertigt,
die von der zuständigen Behörde des Landes
genehmigt worden.
e) Es ist belegt und gezeigt, dass der Artikel seinen Druck
mittels einer durch Feuer abbaubaren Dichtung oder
einer anderen Druckablassvorrichtung so abbaut,
dass der Artikel sich nicht in Fragmente zerlegt oder
hochschießt.
7.4 REISEN MIT ÖFFENTLICHEN
VERKEHRSMITTELN
Der Rollstuhl sollte in einem gesonderten Bereich für
Rollstühle abgestellt werden.
Der Rollstuhl sollte mit der Rückseite in Fahrtrichtung
ausgerichtet sein. Die Rückseite der Rückenlehne muss
an einem festen Objekt anliegen, z. B. den Lehnen einer
Sitzreihe oder einem Raumteiler. Achten Sie darauf,
dass der Benutzer leicht Handläufe oder Haltegriffe
erreichen kann. Verwenden Sie Gurte und Geschirre im
Rollstuhl, um den Benutzer zu fixieren. Verwenden Sie,
falls vorhanden, Sicherheitsgurte, um den Benutzer im
Fahrzeug abzusichern.
Sprache: Deutsch Version: 2024-11
Modell: Netti V BASE