VORSICHT
ELEKTROSCHOCKGEFAHR
NICHT ÖFFNEN
VORSICHT: UM DAS RISIKO EINES ELEKTRISCHEN SCHLAGES ZU
VERMEIDEN, GEHÄUSEDECKEL (ODER RÜCKWAND) NICHT ABNEHMEN.
IM GERÄTEINNEREN BEFINDEN SICH KEINE VOM BENUTZER ZU
WARTENDEN TEILE.
REPARATUREN DÜRFEN NUR VON QUALIFIZIERTEM
SERVICEPERSONAL DURCHGEFÜHRT WERDEN.
Das Blitzsymbol mit Pfeil in einem gleichseitigen Dreieck
soll den Benutzer auf das Vorhandensein einer nicht
isolierten, für das Risiko eines elektrischen Schlages für
Personen ausreichend hohen gefährlichen Spannung im
Inneren des Gerätegehäuses hinweisen.
Das Ausrufezeichen in einem gleichseitigen Dreieck soll
den Benutzer auf wichtige Betriebs- und
Wartungsanweisungen in der mit dem Gerät gelieferten
Dokumentation hinweisen.
WARNHINWEIS
UM DIE GEFAHR VON FEUER ODER STROMSCHLAG ZU
VERHINDERN, DIESES GERÄT NIEMALS REGEN ODER
FEUCHTIGKEIT AUSSETZEN.
VORSICHT:
DIE VERWENDUNG VON BEDIENELEMENTEN ODER
EINSTELLUNGEN ODER DIE AUSFÜHRUNG VON
VERFAHREN, DIE IN DIESEM HANDBUCH NICHT
AUSDRÜCKLICH ERWÄHNT SIND, KÖNNEN ZU
GEFÄHRLICHER STRAHLUNGSEINWIRKUNG FÜHREN.
WARNHINWEISE
Das Gerät nicht Regen oder Feuchtigkeit aussetzen.
Die Gehäuseabdeckung nicht entfernen.
Keine Gegenstände in die Belüftungsöffnungen einführen.
Die Belüftungsöffnungen nicht mit Tischdecken, Zeitungen,
Vorhängen usw. bedecken.
Keine offenen Flammen wie z.B. brennende Kerzen auf das Gerät
stellen.
Bitte halten Sie sich beim Entsorgen von erschöpften Batterien an die
in Ihrem Land oder Gebiet geltenden Bestimmungen.
Stellen Sie beim Aufstellen des Recorders sicher, dass:
• er keinen von externen Geräten kommenden Störungen
ausgesetzt ist.
• er keinen elektrostatischen Entladungen ausgesetzt wird.
• er nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt ist.
• keine schweren Gegenstände auf den Recorder gestellt werden.
Copyright
Die Aufnahme und Wiedergabe von jeglichem Material bedarf
möglicherweise einer Einwilligung. Weitere Informationen entnehmen Sie
bitte den folgenden US-Verordnungen:
• Copyright Act of 1956
• Dramatic and Musical Performance Act 1958
• Performers Protection Acts 1963 und 1972
• sowie alle nachfolgenden gesetzlichen Bestimmungen und
Verfügungen