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Sicherheit
4.4
Gefahrenbereich
Der Bereich umlaufend der Maschine mit einem Sicherheitsabstand von 1,5 Meter wird
als Gefahrenbereich deklariert. Dieser Bereich muss während des Arbeitsvorgangs frei
von unbefugten Personen sein, um diese zu schützen und den Arbeitsprozess nicht zu
beeinflussen. Anbaugeräte können je nach Größe den Gefahrenbereich der Maschine
vergrößern.
Gefahr beim Aufenthalt im Gefahrenbereich!
Der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist mit Risiken
verbunden, die von unbefugten Personen nicht eingeschätzt
werden können.
Deshalb:
✓ Den Gefahrenbereich während des Arbeitsvorgangs stets
beobachten und sicherstellen, dass sich dort keine
Personen aufhalten.
✓ Sollte
sich
eine
Gefahrenbereich hineinbewegen, die Person warnen und
den Betrieb unverzüglich stoppen.
Abb. 1: Gefährdungsbereich
unbefugte
Person
in
den
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