4.4 Außerbetriebnahme
4.4.1 Entsorgung
Nationale Elektronik-Schrott-Verordnung beachten
Beachten Sie bei der Entsorgung des Gerätes unbedingt die nationale Elektronik-
Schrott-Verordnung.
Hinweis
Zur Entsorgung muss das Gerät ausgebaut und vollständig zerlegt werden:
•
Gehäuseteile (Polycarbonat, Polyamid (PA6.6)) können dem Kunststoffrecycling zugeführt
werden
•
Metallteile können dem Metallrecycling zugeführt werden
•
Elektronik-Bestandteile wie Laufwerke und Leiterplatten sind entsprechend der nationalen
Elektronik-Schrott-Verordnung zu entsorgen.
C6670-0020
Betrieb
23