2.2.6 Keine Zündquellen
Keine Person, die Arbeiten an einem Kühlsystem ausführt, bei denen Rohrleitungen
freigelegt werden, die brennbares Kältemittel enthalten oder enthalten haben, darf
Zündquellen so verwenden, dass Brand- oder Explosionsgefahr besteht. Alle
möglichen Zündquellen, einschließlich des Zigarettenrauchens, sollten ausreichend
weit vom Ort der Installation, Reparatur, Entfernung und Entsorgung entfernt
gehalten werden, damit möglicherweise brennbares Kältemittel in den
umgebenden Raum abgegeben werden kann. Vor den Arbeiten ist der Bereich um
das Gerät zu vermessen, um sicherzustellen, dass keine brennbaren Gefahren oder
Zündgefahren bestehen. Es dürfen keine Rauchverbotsschilder angebracht werden.
2.2.7 Belüfteter Bereich
Stellen Sie sicher, dass sich der Bereich im Freien befindet oder ausreichend belüftet
ist, bevor Sie in das System einbrechen oder heiße Arbeiten ausführen. Während des
Zeitraums, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, muss ein gewisser Belüftungsgrad
bestehen bleiben. Die Belüftung sollte
freigesetztes Kältemittel sicher verteilen und vorzugsweise von außen in die
Atmosphäre abgeben.
2.2.8 Überprüfungen der Kälteanlagen
Wenn elektrische Komponenten gewechselt werden, müssen sie für den Zweck und
die korrekte Spezifikation geeignet sein. Die Wartungs- und Servicerichtlinien des
Herstellers sind jederzeit einzuhalten. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die
technische Abteilung des Herstellers.
Bei Anlagen mit brennbaren Kältemitteln sind folgende Prüfungen durchzuführen:
Die Ladungsgröße entspricht der Raumgröße, in der die kältemittelhaltigen
Teile installiert sind.
Die Lüftungsmaschinen und -auslässe funktionieren ordnungsgemäß und sind
nicht behindert.
Wenn ein indirekter Kühlkreislauf verwendet wird, muss der Sekundärkreislauf
auf das Vorhandensein von Kältemittel überprüft werden.
Die Markierungen am Gerät sind weiterhin sichtbar und lesbar. Unleserliche
Markierungen und Zeichen sind zu korrigieren;
Kühlrohre oder -komponenten werden an einer Stelle installiert, an der sie
wahrscheinlich keinem Stoff ausgesetzt sind, der kältemittelhaltige
Komponenten angreifen kann, es sei denn, die Komponenten bestehen aus
Materialien, die von Natur aus korrosionsbeständig sind oder in geeigneter
Weise gegen Korrosion geschützt sind.
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