2. 2. Die hydraulischen Eigenschaften der Anlage
Ist der max. Betriebsdruck der Anlage kleiner als der max. zulässige Betriebsdruck des Volumensensors?
Liegt der max. Druckabfall ∆p (am Volumensensor) unterhalb des max. zulässigen Druckabfalls?
Entsteht bei max. Durchfluss (z.B. bei hoher Viskosität) kein übermäßig großer Druckabfall ∆p am Volumensensor?
Entspricht der Durchflussbereich des Volumensensors (abhängig von der Viskosität) dem vorliegenden Durchfluss?
Beachten Sie, dass sich der Durchflussbereich bei größerer Viskosität verringert!
Entspricht der Temperaturbereich des Volumensensors der vorliegenden max. Temperatur des Mediums?
Ist der Querschnitt der Rohrleitung groß genug und treten nicht zu große Druckabfälle in der Anlage auf?
Ist der hydraulische Anschluss (Zu- und Ablauf) korrekt angeschlossen und dicht?
Hat die Pumpe genügend Leistung zum Betreiben der Anlage?
Ein blockierender Volumensensor kann den gesamten Durchfluss stoppen. Ist in der Anlage ein Überdruckventil / Bypass vorhanden?
3. Die elektronische Auswertung und elektrische Sicherheit
Haben Sie den optimalen Volumensensor gewählt und ist dieser mit dem geeigneten Vorverstärker ausgestattet?
Entspricht die Versorgungsspannung des Volumensensors der vorliegenden Spannung?
Ist die Versorgungsspannung, die das Netzteil oder Auswertegerät liefert, ausreichend geglättet?
Entspricht die Leistung der Versorgungsspannung der benötigten Leistung?
Ist der elektrische Anschluss anhand des beiliegenden Anschlussplans erstellt?
Wird ein geschirmtes Kabel verwendet?
Besteht eine Verbindung der Kabelabschirmung über das Gehäuse, des Rundsteckers zum Messwerk des Volumensensors?
Ist der Volumensensor geerdet (z.B. über den Schutzleiter PE) oder der Schirm des Anschlusskabels mit Masse verbunden?
Ist das Kabel störungsfrei verlegt und können keine Störimpulse eingekoppelt werden?
Ist der Rundstecker des Anschlusskabels fest mit dem Stecker des Volumensensors verschraubt?
Sind die Leitungen am Auswertegerät richtig angeschlossen?
Besteht ein Potenzialunterschied zwischen dem Schutzleiteranschluss PE am Volumensensor und
dem Schutzleiteranschluss PE am Auswertegerät?
Muss eine Ausgleichsleitung, zur Beseitigung des Potenzialunterschieds zwischen dem Volumensensor
und dem Auswertegerät verlegt werden?
Entspricht die gesamte Anlage den gesetzlichen Richtlinien der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)?
Sind alle örtlich gültigen Vorschriften, zutreffenden Bestimmungen, Richtlinien und Rahmenbedingungen
der EMV eingehalten und beachtet worden?
Anlagen, bei denen eine Fehlfunktion oder ein Versagen zu Personenschäden führen kann, sind mit
geeigneten Sicherheitseinrichtungen auszustatten. Die Funktion dieser Sicherheitseinrichtungen ist
in regelmäßigen Abständen zu überprüfen!
7. MAXIMALER BETRIEBSDRUCK
Vor der Montage des Volumensensors müssen Sie prüfen, ob der max.
Betriebsdruck der Anlage den max. zulässigen Betriebsdruck des
Volumensensors nicht übersteigt. Beachten Sie dabei auch die Spit-
zendrücke, die beim Betrieb der Anlage auftreten können.
Wichtig:
Bei allen Betriebsdrücken > 450 bar und bei Sonderausführungen bitte Rücksprache mit VSE halten.
8. HINWEIS ZUR EU-RICHTLINIE 2014/68/EU, DRUCKGERÄTE
VSE-Volumensensoren sind im Sinne von Artikel 2, Nr. 5 der o.g. Richt-
linie sogenannte „druckhaltende Ausrüstungsteile" und sind somit be-
troffen von dieser Richtlinie. VSE-Volumensensoren haben somit gemäß
Artikel 4, Absatz (1d), Rohrleitungen gemäß Absatz (1c), den in Artikel
4 der Richtlinie genannten technischen Anforderungen zu entsprechen.
In der Regel fallen die dabei gemessenen Fluide unter Gruppe 2 ge-
mäß Artikel 13, Absatz (1b). Von VSE angebotene Volumensensoren
erreichen dabei nicht die unter Artikel 4, Absatz (1a), festgelegten
Grenzwerte. Die technischen Anforderungen an Volumensensoren von
Abhängig von der Ausführung des Volumensensors sind regulär fol-
gende Betriebsdrücke zulässig:
Volumensensor in Graugussausführung
Volumensensor in Edelstahlausführung
Volumensensor in Sonderausführung
VSE beschränken sich daher auf die in Artikel 4, Absatz (3) festge-
legten Kriterien. Das heißt, dass die Geräte in Übereinstimmung mit
der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis ausgelegt
und hergestellt werden müssen. Dieses wird hiermit bestätigt. Der Ab-
satz legt weithin fest, dass diese Baugruppen nicht die in Artikel 18
genannte CE-Kennzeichnung tragen dürfen. Für VSE-Volumensensoren
wird somit keine CE-Konformitätserklärung gemäß 2014/68/EU aus-
gestellt. Die CE-Kennzeichnung unserer Volumensensoren bezieht sich
auf die Richtlinie 2014/30/EU.
5
p
= 315 bar
max
p
= 450 bar
max
p
= 700 bar
max