EMPFANG DER WARE
Jedes Produkt wird vor der Auslieferung sorgfältig
kontrolliert. Beim Empfang der Ware muss man kontrollie-
ren, dass das Produkt keine Transportschäden aufweist, im
gegenteiligen Fall, muss man dies dem Transporteur
melden. Der Frachtführer ist für eventuelle Transportschäd-
en verantwortlich. Die Produkte werden auf Paletten
verpackt und mit Umreifungen und Schutzfolie befestigt
oder in selbsttragenden Kartons, die auf den Paletten
befestigt werden.
HANDLING
Bevor man das Produkt bewegt, muss man sicherstellen,
dass das Mittel über eine angemessene Tragfähigkeit
verfügt. Zum Anheben verwendet man einen Gabelstapler
und hebt die Palette an. Die maximale Hublast mit der
Hand wird in der Norm 89/391/CEE und folgende angege-
ben. Im Allgemeinen wird ein Gewicht von 20 kg unter der
Schulter aber über dem Bodenniveau akzeptiert.
LAGERN
Die Einheit an einem geschützten Ort aufbewahren, ohne
übermäßige Feuchtigkeit und vor Temperaturschwankun-
gen geschützt, um die Bildung von Kondensat in der Einheit
zu vermeiden.
LÄNGERER STILLSTAND
Ist die Einheit im Fall eines längeren Stillstands an die
Belüftungsanlage
angeschlossen,
Abzug-/Zufuhrleitungen und kontrolliert in regelmäßigen
Abständen das Nichtvorhandensein von Feuchtigkeit in
der Maschine. Sollte sich Feuchtigkeit bilden, muss man
diese Bewegungen augenblicklich angehalten.
START
Vor der Inbetriebnahme, sollte man einige Kontrollen
durchführen (hierbei hält man sich an die Sicherheitshinweise aus
dem Abschnitt DEMONTAGE UND MONTAGE):
- Sicherstellen, dass sich im Inneren der Einheit kein Kondensat
befindet, gegebenenfalls trocknen, bevor man die Einheit in
Betrieb nimmt;
- Den Zustand der Filter prüfen;
- Sicherstellen, dass sich im Inneren des Produktes keine
Fremdkörper befinden und dass alle Komponenten an ihren
Sitzen befestigt sind;
- Von Hand prüfen, dass das Laufrad nicht gegen die Wände
reibt;
- Kontrollieren, dass die Inspektionsklappe geschlossen ist.
ACHTUNG:
Sollten die Ventilatormündungen nicht kanalisiert sein,
muss man für ein angemessenes Schutznetz sorgen.
Kontrolle des Elektroanschlusses und der Erdung. Der
elektrische Anschluss muss von Fachpersonal durchgeführt
werden.
schließt
man
die
4
DEMONTAGE UND MONTAGE
Vor Ausführen der Tätigkeiten, muss man sicherstellen,
dass das nicht in Betrieb ist und dass es nicht ungewollt
elektrisch versorgt werden kann und dass das Laufrad still
steht. Die Demontage und die entsprechende Montage
fallen unter die außerordentliche Wartung und müssen
von Fachpersonal abgenommen.
ENTSORGUNG
Im Sinne des Art. 26 des Legislativdekrets vom 14. März
2014, Nr. 49 " Ausführung der Richtlinie 2012/19/UE zu den
Elektro- und Elektronik-Altgeräten (RAEE)"
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne auf
dem Gerät oder auf der Verpackung, weist darauf hin,
dass das Produkt am Ende seiner Lebensphase getrennt
von den anderen Abfällen entsorgt werden muss, um
eine angemessene Behandlung und Recycling zu garan-
tieren. Der Nutzer muss das Gerät gratis am Lebensende
an die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Sammelstellen
iefern oder an den Händler, im Sinne der folgenden
Moden:
- bei Kleingeräten, das heißt mit einer Außenseite unter
25 cm ist die Gratis-Abgabe an Geschäft mit einer
Verkaufsoberfläche für Elektro- und Elektronikgeräte
über 400 m2 vorgesehen, ohne verpflichtet zu sein ein
Neugerät zu kaufen. Bei Geschäften mit einer einer
kleineren Fläche ist diese Modalität fakultativ.
- Bei Geräten mit Abmessungen über 25 cm ist die
Abgabe an allen Verkaufsstellen in der Modalität 1
gegen 1 vorgesehen, das heißt die Abgabe an den
Händler erfolgt nur bei Kauf eines entsprechenden
Geräts, im Modus eines gegen das andere. Die ange-
messene getrennte Sammlung, zu folgenden Weiterga-
be des Altgeräts und nachfolgendes Recyceln zur
umweltverträglichen Entsorgung verhindert mögliche
Umwelt- und Gesundheitsschäden und unterstützt die
Wiederverwendung bzw. das Recyceln der Materialien
des Geräts. Lo widerrechtliche Entsorgung des Produktes
durch den Inhaber führt zu Ordnungsstrafen, im Sinne der
geltenden Gesetze.
UTEK S.r.l. hat sich entschieden dem Konsortium ReMedia
beizutreten, primäres Gemeinschaftssystem, das den
Verbrauchern die korrekte Behandlung und Wieder-
verwertung der RAEE, wie die Promotion von der Umwelt-
schutzpolitik sichert.