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Zulässiges Gesamtgewicht; Unzulässige Verwendungen; Berücksichtigte Normen - HAUTOO BOX Montage- Und Bedienungsanleitung

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Zulässiges Gesamtgewicht
Zulässiges Gesamtgewicht
Maximale Zuladung
Deichsel- Stützlast
Das zulässige Gesamtgewicht darf 60 kg (47 kg Zuladung, 13 kg Eigengewicht) nicht
überschreiten. Maßgeblich für die Beschränkung des zulässigen Gesamtgewichtes ist weniger
die Stabilität das Hautoo Fahrradanhängers als vielmehr das verkehrssichere Betreiben des
Zugfahrrades. Infolge der erhöhten Last kommt es unweigerlich zu einer Verlängerung des
Bremsweges, welcher bei einer Überladung des Fahrradanhängers ein erhöhtes Unfallrisiko
bewirken kann.
Ebenso ist auf die Deichselstützlast zu achten, welche innerhalb von 2 – 6,5 kg liegen muss.
Der Fahrradanhänger darf nur mit Fahrrädern mit einer Reifengröße zwischen 20 Zoll und 29
Zoll verwendet werden.
Unzulässige Verwendungen
Jegliche Verwendung, die nicht der oben beschriebenen Verwendung entspricht, ist nicht
zulässig.
Weiterhin ist nicht zulässig:
Der Transport von Kindern
Der Transport von Gefahrgütern jeglicher Art
Überladung
Fahren mit zu hohen Geschwindigkeiten
Betrieb mit nicht ordnungsgemäß beseitigten Mängeln
Betrieb mit motorisieren Fahrzeugen wie Mofas oder Mopeds (elektrifizierte,
muskelbetriebene Fahrräder mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25km/h
(Pedelec) sind von dieser Regelung ausgenommen)
Umbauten jeglicher Art, welche die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnten
Berücksichtigte Normen
Bei der Entwicklung, Erprobung und Fertigung wurde die Norm EN 15918:2011 + A2:2017
berücksichtigt.
60 kg
47 kg
2 – 6,5 kg
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