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PALUX PM 8 Betriebsanleitung Seite 4

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de
1.5
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
● Das Gerät darf nur zum Auftauen, Erwärmen und Erhitzen von Speisen in Einzel- bzw. Mehr­
portions-Menüschalen verwendet werden!
● Das Gerät dient zur gewerblichen Nutzung und darf nur betrieben werden
− von eingewiesenem geschultem Personal,
− für den nach Betriebsanleitung vorgesehenen Zweck,
− wenn das Gerät beaufsichtigt wird (zyklisch kontrollieren, spätestens nach Ablauf der einge­
stellten Zeit).
● Eine andere oder darüber hinaus gehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
● Für Schäden durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch haftet allein der Benutzer.
● Jede missbräuchliche Verwendung des Gerätes führt zum Erlöschen der Gewährleistung und
allgemeiner Haftung des Herstellers.
● Änderungen an diesem Gerät sind verboten.
1.6
Fehlanwendungen
● Das Gerät nicht als Ablage und Abstellfläche verwenden!
● Das Gerät darf nicht zum Erwärmen, Trocknen und Lagern von Gegenständen und nicht zum
Schmelzen von Werkstoffen verwendet werden!
● Es dürfen keine brenn- und entzündbaren Gegenstände in den Garraum gebracht werden (z. B.
auch keine Lebensmittel mit Alkohol).
● Explosionsgefahr! Es dürfen keine Lebensmittel in fest verschlossenen Dosen oder Konserven
erhitzt werden. Entstehender Überdruck beim Erhitzen muss aus Behältern entweichen können!
● Das Gerät darf nicht zum Beheizen von Räumen verwendet werden!
● Das Gerät darf nicht benutzt werden von
− Kindern,
− Personen mit eingeschränkten physischen, sensorischen oder geistigen Fähigkeiten,
− ungeschultem Personal.
1.7
Typenschilddaten eintragen
Tragen Sie vor der Aufstellung des Gerätes die Typenschilddaten in die nachfolgenden Zeilen ein.
Bitte geben Sie diese Daten an, wenn Sie eine Serviceleistung für das Gerät benötigen. Dies trägt
zu einer schnelleren Bearbeitung Ihrer Fragen bei.
Typ und Artikelnummer: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Seriennummer (S.Nr.): . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2.
Sicherheitshinweise
GEFAHR!
Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
● Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber zu beurteilen, welche Gefährdungen für die
Beschäftigten mit der Arbeit verbunden sind und welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes er­
forderlich sind. Beachten Sie hierzu die Hinweise der Berufsgenossenschaft für gewerbliche Kü­
chen!
● Der Arbeitgeber muss die persönlichen Schutzausrüstungen benennen und bereitstellen.
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