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Garantie Und Garantiebedingungen; Allgemeine Bestimmungen; Garantiezeiträume; Garantieausschluss - Projecta Elpro Electrol Gebrauchsanweisung

Projektionswände
Inhaltsverzeichnis

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8. Garantie und Garantiebedingungen

DE
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8.1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Garantiebestimmungen sind in den Ländern der Europäischen Union bis zu
2 Jahre nach Ankauf des Produkts gültig.
Als Nachweis zur Garantieberechtigung gelten der mit Datum versehene
Kaufbeleg oder die Kaufrechnung. In allen anderen Ländern gilt ebenfalls ein
Garantiezeitraum von 2 Jahren nach Kaufdatum.
Diese Bestimmungen ersetzen nicht die nationale Gesetzgebung, sondern dienen
ausschließlich als deren Ergänzung.
8.2. Garantiezeiträume
Der Garantiezeitraum von 2 Jahren bezieht sich auf Herstellungs- und
Konstruktionsfehler.
Ein Garantiezeitraum von 5 Jahren bezieht sich auf die Rohrmotoren der
elektrisch angetriebenen Projektionswände.

8.3. Garantieausschluss

S
Ein Garantieanspruch entfällt bei folgenden Situationen:
a. Bei Schäden durch einen Transport, das Herabfallen oder durch Stöße und Schläge
bei einem Transport nach Ankauf des Produkts.
b. Bei Kosten eines Rücktransports im Rahmen eines Garantieanspruchs.
c. Bei Defekten oder Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung, Missbrauch oder
Gebrauch durch Unbefugte entstanden sind, oder weil die Hinweise aus dieser
Gebrauchsanweisung nicht beachtet worden sind.
d. Bei Defekten oder Schäden, die aufgrund einer unzureichenden Befestigung der
Projektionswand an einer Wand oder Decke aufgetreten sind.
e. Bei Defekten oder Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung der Hinweise in
dieser Gebrauchsanweisung zur elektrischen Installation der Projektionswand
entstanden sind.
f. Bei einer Verfärbung der Tuchsorte, die durch die Verwendung in Räumen mit
einer starken atmosphärischen Verunreinigung entstanden sind. Hierzu gehören
zum Beispiel staubige Räume und/oder Räume, in denen geraucht wird.
g. Bei Schäden, Verfärbungen des Lacks oder des Projektionstuches oder bei
Korrosion aufgrund der Tatsache, dass das Produkt Feuchtigkeit oder einer
korrosiven Umgebung ausgesetzt worden ist.
h. Bei Schäden oder Defekten, die aufgrund von Feuer, Erdbeben, Hochwasser oder
anderen Naturereignissen, Kriegen oder bewaffneten Konflikten entstanden sind.
i. Bei Schäden oder Defekten, die aufgrund der Verwendung der Projektionswand in
Anlagen oder Steuerungssystemen entstanden sind, die von dem Zubehör, das für
die Projektionswand lieferbar ist, abweichen.
j. Bei Schäden oder Defekten, die durch die Verwendung von anderen als
Originalteilen bei einer von Dritten ausgeführten Reparatur entstanden sind.

8.4. Garantiebestimmungen

Falls sich herausstellen sollte, dass Ihr Produkt trotz der Tatsache, dass Sie es
gemäß den Vorschriften aus dieser Gebrauchsanweisung benutzt haben, nicht
(mehr) einwandfrei funktioniert, können Sie sich mit dem Lieferanten des
Produkts in Verbindung setzen. Innerhalb des geltenden Garantiezeitraums kann
der Lieferant nach Rücksprache mit Projecta b.v. entscheiden, das Produkt
reparieren zu lassen oder durch ein gleiches oder ähnliches Produkt zu ersetzen,
wobei diese Entscheidung nach Ermessen von Projecta b.v. getroffen wird.
Projecta b.v. übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder
andere Nachteile, die der Benutzer oder Käufer aufgrund möglicher Defekte des
Produkts oder durch Verzögerungen wegen einer Reparatur oder eines Ersatzes
des Produkts erleidet. Selbstverständlich bleiben die gesetzlichen
Haftungsbestimmungen weiterhin wirksam.
Auf Ersuchen von Projecta b.v. wird das Produkt zur Reparatur oder Untersuchung
zu Projecta b.v. eingeschickt. Die Kosten für den Transport sowie die geeignete
Verpackung des Produkts unterliegen nicht den Garantiebestimmungen, sondern
der Verantwortung des Käufers. Schäden, die aufgrund des Transports für die
Reparatur oder eine Untersuchung entstehen, fallen nicht unter die Garantie.

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