Bedienungsanleitung
1. Benutzerhinweise
Bestimmungsgemäßer Gebrauch:
Diese Maschine dient zum Längsspalten von Brennholz in brennraumgerechte Stücke. Es
darf nur Brennholz dafür verwendet werden. Längsspalten ist das Trennen in Richtung der
Faserung des Holzes. Der Hydraulikspalter eignet sich für Holzlängen bis zu 50 cm beim
Spalten mit Spalttisch und bis zu 105 cm beim Spalten ohne Spalttisch. Der
Mindestdurchmesser des Spaltholzes muss 15 cm sein.
Bestimmungswidriger Gebrauch:
Das Trennen von jeglichen anderen Materialien außer Holz ist nicht gestattet. Dies kann
zu erheblichen Störungen der Maschinenfunktion führen. Längeres Holz, als oben
angegeben darf nicht gespaltet werden. Ein Abdrücken von Holz quer zur Faserung ist mit
dieser Maschine nicht gestattet. Es dürfen nicht gleichzeitig zwei Personen am Spalter
arbeiten. Weiters ist es nicht erlaubt Sicherheitseinrichtungen zu entfernen, blockieren
oder deaktivieren.
Diese Betriebsanleitung richtet sich an Personen, die mit dieser Maschine Brennholz
spalten oder die Maschine in Arbeitsstellung positionieren. Das Arbeiten mit dieser
Maschinen ist nur Personen über 16 Jahren gestattet, welche in guter körperlicher und
geistiger Verfassung sind.
LEMA KG
Klappen Sie vor dem Durchlesen der Betriebsanleitung das hintere
Deckblatt auf. Darauf ist eine Skizze der Kreissäge mit den
verwendeten
Positionsnummern
folgenden Beschreibungen leichter verständlich. Die Bedeutung der
verwendeten Piktogramme ist im Klappentext der Betriebsanleitung
erklärt. Bewahren Sie diese Betriebsanleitung sorgfältig auf.
Hydraulikspalter
abgebildet.
Sie
macht
die
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