7. Bewegungen des Geräts
Das Produkt darf unter Einhaltung der fachspezifischen Vorschriften nur dann mit einem
Gabelstapler transportiert werden, wenn es sich noch in seiner Verpackung befindet.
Unverpackt darf es keinesfalls durch Gabelstapler bewegt werden, sondern muss auf seinen
Rollen bewegt werden.
Diese Art der Bewegung ist nur über sehr kurze Abstände möglich und sicher (einige Dutzend
Zentimeter), um bei der Handhabung Zugriff auf die Geräterückseite zu haben.
Wenn der bereits verwendete Kryobehälter an einen anderen Aufstellungsort gebracht werden
soll, dann ist er im leeren Zustand, in seiner Originalverpackung und unter Einhaltung der
geltenden nationalen und internationalen Vorschriften zu transportieren.
Bewegungen eines mit Flüssigstickstoff gefüllten Kryogeräts mit Proben sind untersagt
Es gibt keine Zulassung für die Lagerung des Kryobehälters im Freien.
Bei Bewegungen des Gerätes ist besonders darauf zu achten, das Ventil keinen
mechanischen Stößen auszusetzen.
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