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Ziegener + Frick IONCLEAN HR Bedienungsanleitung Seite 16

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2.5
Personalauswahl und -qualifikation
Als Betreiber dieses Geräts sind Sie verantwortlich für die Vermeidung von Personen-, Sach-
und Umweltschäden.
Daher ist zu beachten:
– Nur befähigtes Personal einsetzen. Zuständigkeiten des Personals für das Bedienen, Prü-
fen, Reinigen, Warten und Instandsetzen klar festlegen!
– Gesetzlich erforderliches Mindestalter von 18 Jahren beachten!
– Maschinenführer-Verantwortung festlegen und ihm das Ablehnen sicherheitswidriger Anwei-
sungen Dritter ermöglichen!
– Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder im Rahmen einer allgemeinen Ausbil-
dung befindliches Personal nur unter ständiger Aufsicht einer befähigten Person am Gerät
tätig werden lassen!
– Hilfskräfte, z. B. für Beschick- und Entnahmetätigkeiten, dürfen nur unter ständiger Aufsicht
von befähigten Personen eingesetzt werden. Hilfskräfte müssen ebenfalls in allen Sicher-
heitsbestimmungen unterwiesen sein.
– Der Betreiber hat alle Personen, die am Gerät arbeiten, mindestens einmal jährlich auf die
Einhaltung dieser Betriebsanleitung, insbesondere auf die Einhaltung der Sicherheitsvor-
schriften, hinzuweisen. Dies ist durch Unterschrift des Personals zu bestätigen.
– Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen des Geräts dürfen nur von einer Elektrofachkraft oder
von befähigten Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft gemäß den elekt-
rotechnischen Regeln vorgenommen werden!
– An pneumatischen Einrichtungen darf nur Personal mit speziellen Kenntnissen und Erfah-
rungen in der Pneumatik arbeiten!
2.5.1
Erste Hilfe
Für das Vorgehen bei Unfällen wird auf die örtlichen und innerbetrieblichen Bestimmungen ver-
wiesen.
Eine ausreichende Anzahl von Arbeitskräften ist in Erste Hilfe auszubilden. Diese Ausbildung ist
in angemessener Zeit zu wiederholen.
2.5.2
Brandbekämpfung
Für die Brandbekämpfung sind Arbeitskräfte in der Bedienung geeigneter Löschgeräte zu unter-
richten. Diese Unterrichtung ist in angemessener Zeit zu wiederholen.
Bei Ausbruch eines Brandes sind gefahrbringende oder gefährdete Teile der Stromversorgung
des Geräts auszuschalten, soweit sie nicht für die Brandbekämpfung unter Spannung gehalten
werden müssen oder sich nicht durch die Ausschaltung andere Gefahren ergeben.
GEFAHR
Verletzungs- oder Todesgefahr durch Stromschlag!
Niemals Wasser zum Löschen elektrischer Ausrüstungen benutzen. Gefahr von
Stromschlägen.
© 2012 Ziegener + Frick
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