Die hier beschriebenen beschränkten Garantien gelten für Produkte, die die
Käuferin oder der Käufer erworben hat, und sind nicht übertragbar.
Voraussetzung für die Geltendmachung dieser beschränken Garantien ist die
Vorlage des Originalkaufbeleges für die Produkte durch die Käuferin oder den
Käufer. Voraussetzung für Garantieleistungen gemäß dieser Garantieerklärung
ist, dass die Käuferin oder der Käufer jedes Produkt innerhalb von dreißig (30)
Tagen nach dessen Lieferung und vor seiner Inbetriebnahme überprüft. Die
Käuferin bzw. der Käufer erklärt ihr bzw. sein Einverständnis, dass die seitens
des Unternehmens gewährten Garantien auf Produkte nur gelten, wenn das
Produkt gemäß den vom Unternehmen bereitgestellten Anweisungen
verwendet wird, und dass das Nichtbefolgen dieser Anweisungen die Garantie
ungültig macht. Die einzige Haftung des Unternehmens und der einzige und
ausschließliche Rechtsbehelf der Käuferin bzw. des Käufers aus oder im
Zusammenhang mit den Produkten, auch im Fall eines Gewährleistungsbruchs,
besteht – nach alleinigem Ermessen des Unternehmens – in der Reparatur
oder Ersatzleistung für das Produkt bzw. den Teil desselben, der auf Kosten
der Käuferin bzw. des Käufers an das Unternehmen zurückgeschickt wird.
Diese Garantie gilt nur, wenn die Käuferin bzw. der Käufer das Unternehmen in
Schriftform – die auch E-Mail einschließt – unverzüglich nach der Entdeckung
des Mangels und innerhalb der Garantiefrist über das mängelbehaftete Produkt
in Kenntnis setzt. Produkte können nur durch die Käuferin bzw. den Käufer
zurückgeschickt werden, wobei ihnen die vom Unternehmen erteilte RMA-
Referenznummer beizulegen ist (siehe „Richtlinien für die Produktrücksendung"
am Ende dieser Garantieerklärung). Das Unternehmen haftet nicht für
mutmaßliche Garantieverstöße, die nach dem Befund des Unternehmens auf
eine Ursache zurückzuführen sind, die nicht unter diese Garantie fällt,
beispielsweise die nachstehend genannten Ausnahmen. Das Unternehmen hat
das letzte Wort bezüglich des Vorliegens und/oder der Ursache eines
beanstandeten Mangels.
Erfüllt ein Produkt innerhalb der ersten neunzig (90) Tage ab dem
ursprünglichen Versanddatum des Produkts nicht die Anforderungen gemäß
dieser Garantieerklärung, ist die Käuferin bzw. der Käufer verpflichtet, sich an
das Unternehmen zu wenden und um eine RMA-Nummer zu bitten. Die
Käuferin bzw. der Käufer erhält vor der Rücksendung des mängelbehafteten
Produkts ein Ersatzprodukt (wobei es sich nach alleinigem Ermessen des
Unternehmens entweder um ein neues Produkt oder ein repariertes, nach
neuer Spezifikation hergestelltes Produkt handelt). Das Unternehmen trägt die
Kosten für den Versand des mängelbehafteten Produkts an das Unternehmen
sowie für den Versand des Ersatzprodukts an die Käuferin bzw. den Käufer.
Der Käuferin bzw. dem Käufer wird das Ersatzprodukt nicht in Rechnung
gestellt, sofern sie oder er das mängelbehaftete Produkt unter Einhaltung der
Anweisungen des Unternehmens innerhalb von zehn (10) Werktagen nach
Erteilung der RMA-Referenznummer zurückschickt und das Unternehmen
feststellt, dass das zurückgesandte Produkt von dieser Garantie gedeckt ist.
Wird ein mängelbehaftetes Produkt nicht gemäß den Anweisungen des
Unternehmens innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erteilung der RMA-
Referenznummer zurückgeschickt, oder stellt das Unternehmen fest, dass das
zurückgesandte Produkt nicht von dieser Garantie gedeckt ist, stellt das
Unternehmen der Käuferin bzw. dem Käufer den Listenpreis des
Ersatzprodukts in Rechnung, welchen die Käuferin bzw. der Käufer nach Erhalt
zu zahlen verpflichtet ist.
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