251404618 MyX3-2 Allemand.book Page 68 Mardi, 2. décembre 2003 9:09 09
Gewährleistung
3.
Zur Geltendmachung dieser Garantie für ein Geräteelement muss der Kunde einen leserlichen und unabgeänderten
Kaufvertrag vorlegen, aus dem der Name und die Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs, Gerätetyp und
IMEI hervorgehen. Außerdem müssen die Informationen auf dem Geräte-Identifikationsetikett leserlich sein, und das
Etikett bzw. andere Gerätesiegel müssen unangetastet sein.
Die Gewährleistung gilt für normale Benutzung des Handys.
Schickt der Kunden ein Gerät zur Reparatur ein, ist er dafür verantwortlich, benutzerdefinierte Daten, die er in seinem
Gerät gespeichert hat (Telefonbuch, Einstellungen, Hintergründe) auf eigene Kosten zu sichern. Auf Anfrage stellt
SAGEM SA eine Liste mit Sicherungsfunktionen zur Verfügung. SAGEM SA übernimmt keine Haftung für die
Beschädigung von Daten, Programmen oder Dateien des Kunden. Im Verlustfall werden Informationen,
Betriebselemente und Dateiinhalte in keinem Fall neu installiert.
SAGEM SA behält sich die alleinige Entscheidungsfreiheit vor, das Gerät mithilfe neuer oder erneuerter Teile zu
reparieren, das Gerät durch ein neues Gerät bzw. ggf. durch ein vergleichbares funktionsfähiges Gerät zu ersetzen.
Während der Reparaturarbeiten behält sich SAEM SA das Recht vor, erforderlichenfalls technische Änderungen am
Gerät vorzunehmen, sofern diese Änderungen die ursprüngliche Funktionsfähigkeit des Geräts nicht beeinträchtigen.
Fehlerhafte Teile, die während einer Reparatur innerhalb der Garantiefrist ausgetauscht werden, gehen in das
Eigentum von SAGEM SA über.
Die Reparaturdauer und gleichzeitig die Zeit, in der das Handy aus Reparaturgründen nicht genutzt werden kann, darf
die Garantiezeit, wie in Artikel 1 beschrieben, nicht überschreiten, sofern keine anderen Absprachen getroffen wurden.
Die Gewährleistungsbestimmungen sind nur anwendbar, wenn das Gerät zum Zeitpunkt der Supportanfrage
vollständig bezahlt wurde.
4.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Defekte oder Funktionsstörungen, die auf eine Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen, auf
äußere Einwirkungen (Schock, Blitzschlag, Brand, Vandalismus, mutwillige Zerstörung, Erschütterung,
Wasserschäden jeglicher Art, chemische Einwirkungen, falsche Stromversorgung usw.), auf einen von der SAGEM
SA nicht schriftlich genehmigten Umbau der Geräte, auf eine unterlassene Wartung (gemäß Bedienungsanleitung),
Überprüfung oder Pflege der Geräte, auf ungeeignete Umweltbedingungen für die Geräte (insbesondere im
Zusammenhang mit ungeeigneten Temperatur- oder Luftfeuchtigkeitsbedingungen für die Geräte und die
Verbrauchsmaterialien, Stromversorgungsschwankungen,) oder auf eine Reparatur oder eine Instandhaltung
zurückzuführen sind, die von einer von der SAGEM SA nicht ermächtigten Person vorgenommen wurde
(unsachgemäßes Öffnen des Geräts).
Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder schlechte Verpackung der an SAGEM SA zurückgesendeten
Geräte zurückzuführen sind.
Die normale Abnutzung der Geräte und Zubehörteile.
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Verbindung zum Internet wie z.B. Unterbrechungen der
Zugangsnetze, der Zusammenbruch der Leitung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners.
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