Vorschriften
In Italien muss der Endbenutzer eine Lizenz bei der nationalen Behörde für
Funkfrequenzen beantragen, um für das Gerät eine Genehmigung für die
Einrichtung von Funkverbindungen in Außenbereichen und/oder die
Bereitstellung von öffentlichem Zugang zu Telekommunikations- oder
Netzwerkdiensten zu erhalten.
Dieses Gerät darf in Frankreich möglicherweise nicht für die Einrichtung
von Funkverbindungen eingesetzt werden. In manchen Gebieten kann die
zulässige äquivalente isotrope Sendeleistung (EIRP) der Funkfrequenzen
im Bereich zwischen 2454 und 2483,5 MHz auf 10 mW begrenzt sein.
Ausführliche Informationen hierzu sollte der Endbenutzer bei der
nationalen Behörde für Funkfrequenzen in Frankreich einholen.
Vereinfachte Konformitätserklärung für EU und UK
Hiermit erklärt EXFO, dass die Funkanlage des Typs „OTH-7000" der
europäischen Richtlinie 2014/53/EU und der britischen Gesetzgebung
S.I. 2017/1206 Radio Equipment Regulations 2017 entspricht.
Der vollständige Text der Konformitätserklärung ist unter folgender
Internet-Adresse verfügbar:
www.exfo.com/en/resources/legal-documentation.
EU-Wirtschaftsbeteiligter
EXFO Solutions SAS
2, rue Jacqueline Auriol,
Saint-Jacques-de-la-Lande,
35091 Rennes Cedex 9
FRANCE
x
OTH-7000