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Ortopedia Kiel II Montage- Und Bedienungsanleitung Seite 31

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Entsorgung
Die Geräteverpackung kann der Wert-
stoffwiederverwendung zugeführt
werden.
Die Metallteile können der Altmetall-
verwertung zugeführt werden.
Kunststoffteile können der Wiederver-
wertung zugeführt werden.
Elektrische Bauteile und Leiterplatten
können als Elektroschrott entsorgt
werden.
Die Entsorgung muß gemäß den jewei-
ligen nationalen gesetzlichen Bestim-
mungen erfolgen.
Fragen Sie bitte bei der Stadt-/Gemein-
deverwaltung nach örtlichen Entsor-
gungsunternehmen.
WARTUNGSLISTE DER
JÄHRLICHEN ARBEITEN FÜR
DEN BETREIBER/ FACH-
HÄNDLER
Ungeachtet der zeitlich vorgeschriebe-
nen Prüfungen sind vor dem Einsatz
bzw. Wiedereinsatz des Bettes sämtli-
che Prüfungen und Wartungsarbeiten
so durchzuführen, daß nach dem je-
weiligen Stand der Erkenntnisse der
medizinischen Wissenschaft, keine
Gefahr für die/den Patient(in) sowie
das Pflegepersonal entsteht.
Bei jedem Neuaufbau, jeder Rücknah-
me und im laufenden Betrieb sind re-
gelmäßig gemäß der Medizinproduk-
te-Betreiberverordnung und der von
den Berufsgenossenschaften für orts-
veränderliche elektrische Betriebsmit-
tel in gewerblichem Einsatz vorge-
schriebenen Prüfungen nach BGV
A2(bisher VBG 4) durchzuführen.
Hinweis:
Kapitel < Pflege > beachten.
Wartung der elektrischen Anla-
ge gemäß VDE 0751-1
Der Betreiber von elektrisch betriebe-
nen Betten ist nach den geltenden
Unfallverhütungsvorschriften BGV A2
(VBG 4) verpflichtet, diese jährlich
durch eine Elektrofachkraft zu prüfen.
Die Prüfintervalle im laufenden Betrieb
sind vom Betreiber je nach Einsatzbe-
dingungen festzusetzen und müssen
in einem Zeitraum von 6 Monaten bis
max. 2 Jahren liegen.
Maßgebend für den Zeitraum ist hier
die Einhaltung der max. Fehlerquote
< 2 % gemäß den Vorschriften der Be-
rufsgenossenschaft BGV A 2 § 5 Tabel-
le 1 B. Diese Prüfung sollte eine Funk-
tionsprüfung des Bettes, eine Sicht-
kontrolle und eine Isolationswider-
standsmessung beinhalten.
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