1.0 Allgemeines
1.1 Was ist ein Pedelec?
Das Kunstwort Pedelec steht für Pedal Electric Cycle.
In Deutschland ist ein Pedelec, auch E-Bike genannt,
ein Fahrrad mit integriertem Elektroantrieb. Rechtlich
gesehen ist dies ein konventionelles Fahrrad, wobei der
Fahrer basierend auf seiner Antriebskraft eine propor-
tionale Unterstützung durch den elektrischen Antrieb
erhält. Man hat das Gefühl, immer Rückenwind zu
haben oder bergab zu fahren. Ein reiner Motorbetrieb
ohne zu treten, ist nicht möglich.
In der Europäischen Union ist die maximale (nominale)
Leistung auf 250W und die maximale Geschwindigkeit
auf 25km/h beschränkt. Höhere Geschwindigkeiten
sind zulässig, jedoch ohne elektrische Unterstützung.
Ein Pedelec gilt vor der Straßenverkehrsordnung als
Fahrrad:
• es darf ohne Führerschein gefahren werden
• es braucht kein Versicherungskennzeichen
• es gilt die Radwegebenutzungspflicht
• es besteht keine Helmpflicht
E-BIKE
4
BEDIENUNGSANLEITUNG