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Kyocera FS-1100 Anwenderhandbuch Seite 3

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Inhaltsverzeichnis

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ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN „BRING IN"
1. Garantieumfang
Kyocera Mita gewährt eine Garantie ab Verkaufsdatum auf seine Geräte und seine
Optionen. Eine detaillierte Übersicht fi ndet sich im Dokument „Kyocera Mita Ga-
rantie" in der Geräteverpackung. Diese Garantie kann kostenpfl ichtig (KYOlife) er-
weitert werden. Die Kyocera Mita Herstellergarantie besteht unabhängig von den
Ansprüchen des Kunden gegen seinen Verkäufer; insbesondere bleiben Gewähr-
leistungsansprüche gegen den Verkäufer unberührt. Die Garantie bezieht sich auf
das in der Garantiekarte bezeichnete Gerät und dessen Optionen. Die Geräte sind
zum Zeitpunkt der Auslieferung von der Betriebssystem Software auf dem „Stand
der Technik". Nicht eingeschlossen in die Garantie sind daher Störungen am Gerät
oder fehlerhafte Ausdrucke, die durch Anwendungs-Software verursacht wurden,
insbesondere wenn diese nach dem Zeitpunkt der Auslieferung entwickelt wurde.
Ausgeschlossen von der Garantie sind Verbrauchsmaterialien und Verschleißteile
wie z.B. Toner und Papiereinzugsrollen. Inhalt der Garantie ist nur die Reparatur
oder der Austausch solcher Teile des Kyocera Mita Geräts oder seiner Optionen,
die infolge von Material- oder Herstellungsfehlern defekt sind. Die Reparatur oder
der Austausch bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit. Ausgetauschte Teile
verbleiben nach der Reparatur direkt bei Kyocera Mita oder autorisierter Service-
Partner und gehen in das Eigentum von Kyocera Mita über. Sofern ein maximal
zulässiges Druckvolumen festgelegt ist, endet die Garantie bereits vor Ablauf der
Garantiefrist, sobald dieses Druckvolumen erreicht ist.
2. Ort der Garantieerfüllung, Kosten
Die Garantie umfasst die kostenlose Instandsetzung des Gerätes bei Kyocera Mita
direkt oder bei einen autorisierten Kyocera Mita Service-Partner. Die Instandset-
zung beginnt nach Paketeingang oder Abgabe des Gerätes und beträgt üblicher
Weise zwei Werktage, gerechnet ohne Wege- und Transportzeiten. Für die In-
standsetzung im Garantiefall entstehen keine Material- oder Arbeitskosten, aus-
genommen der Transportkosten zur Einsendung des Gerätes an Kyocera Mita oder
an einen autorisierten Kyocera Mita Servicepartner. *Hinweis: Garantieumfang,
Reaktions- und Servicezeiten, sowie Transportbedingungen und Transportkosten
von Kyocera Mita oder ihrer Service-Partner können z.B. auf Grund nationalen
Rechts in einigen europäischen Ländern abweichend sein.
3. Ordnungsmäßiger Betrieb der Geräte
a) Die Geräte müssen innerhalb der von Kyocera Mita vorgegebenen Produktspezi-
fi kationen betrieben werden. Dies betrifft speziell die maximale Druckauslastung,
wie auf der Garantiekarte bezeichnet, mit einer gleichmäßigen Verteilung des
monatlichen Druckvolumens.
b) Es dürfen nur geeignete Druckmaterialien verwendet werden.
c) Die von Kyocera Mita im Anwenderhandbuch angegebenen Wartungs- und Pfl e-
gehinweise sind unbedingt zu beachten.
d) Bei Erreichen einer in der Garantiekarte spezifi zierten Druckleistung muss der
Kunde ein kostenpfl ichtiges Maintenance-Kit bzw. Service-Kit von Kyocera Mita
oder einem autorisierten Kyocera Mita Service-Partner mit allen darin enthalte-
nen Teilen einbauen lassen. Den Nachweis über den fristgerechten Einbau hat der
Kunde zu führen.
4. Verhalten im Störungsfall
Im Störungsfall wendet sich der Kunde zuerst an das Service-Call Center (Hotline)
von Kyocera Mita. Der Kunde ist bereit, mit Hilfe von telefonischer Beratung, die
Fehlerursache selbst zu beheben. Verweigert der Kunde dies, ist Kyocera Mita von
der Garantieleistung befreit. Ist eine Fehlerbehebung durch den Kunden selbst
nicht möglich, wird er über die für sein Produkt angebotenen Möglichkeiten der
Instandsetzung informiert. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass es sich bei
der beanstandeten Störung nicht um einen Garantiefall handelt, erhält der Kunde
einen entsprechenden Kostenvoranschlag. Wünscht der Kunde gleichwohl eine
Reparatur durch Kyocera Mita oder einen Service-Partner, hat er mit diesem eine
gesonderte Vereinbarung zu treffen.
5. Spezielle Ausnahmen von der Garantieleistung
Von der Garantieleistung sind insbesondere ausgenommen:
a) Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anwenderhandbuch (Bedienungsan-
leitung) entstanden sind; dies sind z.B. Schäden durch Verschmutzung innerhalb
des Gerätes infolge unterlassener regelmäßiger Reinigung, Schäden, die durch
Anschluss an falsche Netzspannung sowie Schäden, die durch lokale Verhältnisse
wie übermäßige Staubentwicklung, Luftfeuchtigkeit, Gase und Dämpfe etc. ein-
getreten sind;
b) Schäden, die durch Fremdeingriffe verursacht wurden; speziell mechanische
Beschädigungen an der Oberfl äche der Trommel;
c) Geräte, die nicht ordnungsgemäß betrieben wurden sowie unsachgemäß ange-
wendet oder unberechtigt verändert wurden;
d) Geräte, die über den auf der Garantiekarte genannten zulässigen Nutzungsgrad
hinausbetrieben wurden;
e) Geräte, die nicht dem auf der Garantiekarte genannten zulässigen monatlichen
Nutzungsgrad mit einer gleichmäßigen Verteilung über den Monat unterliegen;
f) Geräte, bei denen nicht in den vorgeschriebenen Intervallen Service- und Main-
tenance-Kits installiert wurden;
g) Geräte, die nicht unter den jeweils vorgeschriebenen Umgebungsbedingungen
betrieben wurden;
h) Geräte, bei denen das Typenschild mit Serienummer fehlt oder manipuliert
wurde;
i) Geräte, die mit ungeeigneten Druckmedien (z.B. Spezialpapiere, Etiketten, Foli-
en, etc.) betrieben wurden;
j) Schäden, die auf sonstigen Verschulden des Kunden oder Dritter beruhen;
k) Schäden aufgrund von höherer Gewalt, Naturkatastrophen, etc.
l) Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete, nicht fehlerfrei arbeitende
Komponenten, sowie Schäden, die zurückzuführen sind auf ungeeignete Kompo-
nenten von Drittherstellern, wie Speichermodule, Netzwerkkarten etc.
Besonderer Hinweis: Sollte ein Schaden nachweislich aufgrund der Verwendung
von nicht Original Kyocera Mita Toner entstanden sein, so ist dieser Schaden
grundsätzlich von der Garantie ausgeschlossen.
6. Kostenpfl ichtige optionale Garantieerweiterung ( KYOlife )
Die KYOlife Garantieerweiterung kann innerhalb eines Jahres nach Kauf des Ge-
räts erworben und registriert werden. KYOlife erweitert die Standardgarantie je
nach Produkt auf 3, 4 oder 5 Jahre inklusive eines Vor-Ort Service/Austausch Pro-
gramms.
7. Manipulation
Garantiedokumente der Kyocera Mita sind Urkunden im Sinne des jeweiligen Lan-
desrechtes. Eigenmächtige Änderung oder Manipulation sind unzulässig und füh-
ren zum Erlöschen der Garantieansprüche.
8. Haftung auf Schadensersatz
a) Kyocera Mitas Haftung auf Schadensersatz ist, gleich aus welchem Grund, ins-
besondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, po-
sitiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pfl ichten bei Vertragsverhandlungen
oder ähnlichem nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen
oder beschränkt:
(I) im Fall leichter Fahrlässigkeit von Kyocera Mitas Organen, gesetzlichen
Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen, sowie
(II) im Fall grober Fahrlässigkeit von Kyocera Mitas nicht leitenden Angestell
ten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung
vertragswesentlicher Pfl ichten handelt.
b) Soweit Kyocera Mita dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist die
Haftung ausgeschlossen:
(I) für Schäden, die Kyocera Mita bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer
Vertragsverletzung weder vorausgesehen hat noch unter Berücksichtigung
der Umstände, die Kyocera Mita bekannt war oder die Kyocera Mita hätte
kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen
müssen,
(II) für entfernt liegende Schäden, das heißt Schäden, die nicht an dem Gerät
oder an Personen oder Sachen auftreten, die hiermit unmittelbar in Berüh-
rung kommen, insbesondere auch Vermögensschäden,
(III) für solche Schäden, bei denen der zum Schaden führende Geschehensab-
lauf vom Kunden beherrscht werden kann und deren Eintritt der Kunde bei
Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte verhindern können.
c) Soweit Kyocera Mita wegen der Verletzung von Obhut- oder Überwachungs-
pfl ichten haftet, ist die Haftung, selbst wenn es sich um eine Verletzung vertrags-
wesentlicher Pfl ichten handelt, bei leichter Fahrlässigkeit der Organe, gesetzlichen
Vertretern, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kyocera Mita sowie
bei grober Fahrlässigkeit der nicht leitenden Angestellten und Erfüllungsgehilfen
von Kyocera Mita ausgeschlossen, soweit
(I) für das geschädigte Gut branchenüblich eine Kaskoversicherung
abgeschlossen wird oder
(II) in der Branche des Kunden das für den eingetretenen Schaden ursächliche
Risiko üblicherweise von diesem versichert wird.
d) Im Falle einer Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist die Ersatzpfl icht von Kyocera
Mita für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungssumme der Produkthaft-
pfl icht-Versicherung oder Haftpfl ichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich
um eine Verletzung vertragswesentlicher Pfl ichten handelt. Kyocera Mita ist be-
reit, dem Kunden auf Verlangen Einblick in die jeweilige Police zu gewähren.
e) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in glei-
chem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht
leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kyocera Mita.
f) Im Falle, dass das Produkt ganz oder teilweise aus Software besteht, haften
Kyocera Mita, die Organe, gesetzlichen Vertreter, leitenden und nicht leitenden
Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Kyocera Mita für den Verlust
und die Veränderung von Daten, die auf Produktfehler zurückzuführen sind, nur
in dem Umfang, der auch dann unvermeidlich ist, wenn der Käufer seiner Pfl icht,
Daten in angemessenen Abständen (mindestens einmal täglich) nachgekommen
ist. Die Unterabschnitte a) bis e) gelten entsprechend.
g) Ansprüche aus dem Produkthaftungsrecht gemäß EG-Richtlinie bleiben unbe-
rührt.
9. Sonstiges
a) Die Beziehungen zwischen Kyocera Mita und dem Kunden unterliegen aus-
schließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht) ist ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit
der Garantie ist das zuständige Gericht in Düsseldorf, Bundesrepublik Deutsch-
land, sofern keine anders lautenden gesetzliche Regelungen bestehen.
c) Überschriften in diesen Garantiebedingungen dienen lediglich der besseren
Orientierung. Sie sind für deren Auslegung ohne Bedeutung.
d) Sind oder waren einzelne Bestimmungen dieser Garantie ganz oder teilweise
unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksam gewordenen Bestimmung gilt diejenige rechtlich
wirksame Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck
am nächsten kommt.
April 2005, Kyocera Mita TCC

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