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Toshiba 803 Benutzerhandbuch Seite 5

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daran hindern werden, die Software ganz oder teilweise
zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu verändern, zu
übersetzen oder zu disassemblieren, ausgenommen in dem
Maße, wie solches Vorgehen nicht von den geltenden Gesetzen
ausgeschlossen werden kann bzw. nur, wenn solche Aktionen
im Einklag mit diesen geltenden Gesetzen stehen. Sollte gegen
die oben genannten oder andere Bestimmungen dieser
Vereinbarung verstoßen werden, wird diese Lizenz automatisch
beendet und die von Toshiba gewährten Rechte
zurückgenommen.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE. Toshiba, Toshibas
Tochterunternehmen, Zulieferer oder autorisierte
Serviceunternehmen werden im Rahmen der Garantie defekte
Software nach Toshibas eigenem Ermessen nur während des
Garantiezeitraums für das Telefon reparieren oder austauschen,
es sei denn, diese Defekte sind das Ergebnis von Handlungen
oder Phänomenen, die außerhalb der vernunftsgemäßen
Kontrolle von Toshiba liegen. AUSSER WIE IN DIESER
VEREINBARUNG DARGELEGT: (A) LEHNEN TOSHIBA,
TOSHIBAS TOCHTERUNTERNEHMEN UND ZULIEFERER
JEGLICHE GARANTIEN, AB. DIES SCHLIESST AUCH OHNE
EINSCHRÄNKUNG JEGLICHE GARANTIEN, BEDINGUNGEN
ODER ANDERE BESTIMMUNGEN HINSICHTLICH
ZUFRIEDEN STELLENDER QUALITÄT, VERKÄUFLICHKEIT,
EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND NICHT-
VERLETZUNG DER RECHTE DRITTER EIN; (B) SIE
AKZEPTIEREN, KEINE GARANTIEN GEGEBEN WERDEN,
DASS DIE SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ODER
FEHLERFREI LÄUFT.
5. Exportvorschriften. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder
Verfügung der Software beinhaltet Produkte und/oder
technische Daten, die unter Umständen von den geltenden
Exportvorschriften eines Landes oder einer Region geregelt
werden und deshalb vor dem Export eine Genehmigung der
entsprechenden Behörden erfordern. Exporte, sowohl direkt als
auch indirekt, die gegen die geltenden Exportvorschriften eines
Landes oder einer Region verstoßen, sind untersagt.
6. Rechte Dritter. Sie stimmen zu, dass bestimmte Lieferanten der
Software von Toshiba als Drittbegünstigte das Recht haben, die
Bestimmungen dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung gegen
Sie als Benutzer durchzusetzen.
7. Übertragung. Die Software kann nur auf dem Telefon installiert
an einen rechtmäßigen dritten Benutzer übergeben werden,
sofern dieser die Bestimmungen dieser
Endbenutzerlizenzvereinbarung akzeptiert, die weiterhin gelten.
8. WENN SIE VERBRAUCHER IN GROSSBRITANNIEN SIND UND DIE
SOFTWARE ALS „WARE" ANERKANNT IST, WERDEN IHRE
BESTEHENDEN RECHTE IM RAHMEN DER GELTENDEN
GESETZE NICHT BEEINTRÄCHTIGT.
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