2.2 Sonderausführungen
Für Sonderausführungen, die nicht im Typenschlüssel aufgeführt sind, gelten die vor- und nachgenannten Angaben
sinngemäß, soweit diese mit der serienmäßigen Ausführung übereinstimmen.
F
Spezielle oder zum Standard abweichende Informationen zu Sonderausführungen finden Sie im abschließenden Kapitel
"Anhang - Sonderausführungen".
2.3 Bestimmung und Gebrauch
Das berührungslos wirkende, elektronische Sicherheitsschaltgerät ist für den Einsatz in Sicherheitsstromkreisen
ausgelegt und dient zur Stellungsüberwachung und Sperrung beweglicher Schutzeinrichtungen.
F
Die Sicherheitsschaltgeräte sind gemäß ISO 14119 als Bauart 4-Verriegelungseinrichtungen klassifiziert. Ausführungen mit
individueller Codierung sind als hoch codiert eingestuft.
Die Sicherheitsfunktion besteht im sicheren Abschalten der Sicherheitsausgänge beim Öffnen der Schutzeinrichtung
und dem sicher Abgeschaltetbleiben der Sicherheitsausgänge bei geöffneter Schutzeinrichtung.
Reihenschaltung
Der Aufbau einer Reihenschaltung ist möglich. Bei einer Reihenschaltung bleibt die Risikozeit unverändert und die
Reaktionszeit erhöht sich um die Summe der in den technischen Daten angegebenen Reaktionszeit der Eingänge
pro zusätzlichem Gerät. Die Anzahl der Geräte ist lediglich durch die Leitungsverluste und die externe
Leitungsabsicherung, gemäß den technischen Daten, begrenzt. Eine Reihenschaltung von Gerätevarianten mit
serieller Diagnosefunktion ist bis zu einer Anzahl von 31 Geräten möglich.
2
Die Bewertung und Auslegung der Sicherheitskette ist vom Anwender entsprechend der relevanten Normen und
Vorschriften und in Abhängigkeit vom erforderlichen Sicherheitsniveau vorzunehmen. Sind an derselben
Sicherheitsfunktion mehrere Sicherheits-Sensoren beteiligt, müssen die PFH-Werte der Einzelkomponenten addiert werden.
2
Das Gesamtkonzept der Steuerung, in welche die Sicherheitskomponente eingebunden wird, ist nach den relevanten
Normen zu validieren.
2.4 Technische Daten
Zulassungen - Vorschriften
Zertifikate
Allgemeine Daten
TÜV
cULus
FCC
IC
ANATEL
4-22