TRENNEN DER GASFLASCHE
WICHTIG: Das Wechseln der Flüssiggasflasche muss fern jedweder Zündquelle durchgeführt
werden.
Achten Sie beim Wechseln der Gasflasche darauf, dass die Drehregler auf Posi�on
„AUS/OFF" stehen und die Gaszufuhr an der Gasflasche geschlossen ist. Trennen Sie die Gasleitung
von der Gasflasche, indem Sie die Überwurfmu�er im Uhrzeigersinn drehe, bis sie locker ist.
Der Schlauch muss frei von Knicken sein und darf keine Risse aufweisen. Weist der Gasschlauch
Beschädigungen oder Abnutzungserscheinungen auf, muss er sofort ersetzt werden. Der
Gasdruckregler und der Schlauch müssen der maßgeblichen EN Norm und den jeweiligen
Landesvorschri�en entsprechen.
AUFBEWAHRUNG DES GERÄTS
Lagern Sie den Grill nicht in der Nähe von leicht en�lammbaren Flüssigkeiten oder Materialien.
Wenn der Grill nicht benutzt wird, sollte er nachdem er ganz abgekühlt ist, mit einer Abdeckhaube
vor Umwelteinflüssen geschützt werden. Um Staufeuch�gkeit zu vermeiden, en�ernen Sie die
Abdeckhaube nach starkem Regen.
HINWEIS: Warten Sie bis der Grill vollständig abgekühlt ist, bevor Sie ihn abdecken.
Falls der Grill in einem Raum überwintert wird, muss die Gasflasche unbedingt en�ernt werden.
AUFBEWAHRUNG DER GASFLASCHE
Versehen Sie die Gasflasche mit ihrer Schutzkappe, nachdem die Gasflasche vom Gerät getrennt
wurde. Die Gasflasche muss außerhalb des Gerätes gelagert werden. Sie muss immer im Freien an
einem gut belü�eten Ort gelagert werden, zu dem Kinder keinen Zugang haben. Die Au�ewahrung
von Gasflaschen ist nicht zulässig in Räumen unter Erdgleiche, in Treppenhäusern, Durchgängen und
Durchfahrten von Gebäuden, sowie in deren unmi�elbarer Nähe.
Die Ven�le müssen mit Ven�lschutzkappen und Verschlussmu�ern versehen sein. Gasflaschen -
auch leere - müssen stehend au�ewahrt werden.
Die Gasflasche darf nicht in Bereichen au�ewahrt werden, in denen die Temperatur 50ºC
überschreitet. Die Gasflasche nicht in der Nähe von Flammen oder anderen entzündbaren Quellen
lagern.
ACHTUNG! Im Bereich von Gasflaschen nicht rauchen!
BDA GASGRILL ALLGEMEIN
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