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Ziegler AlpinDisc FTL 130 Betriebsanleitung Seite 6

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A)
SICHERHEITSHINWEISE
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung und Sicherheitshinweise lesen und beachten!
In dieser Betriebsanleitung haben wir alle Stellen, die Ihre Sicherheit betreffen, mit diesem
Zeichen versehen. Geben Sie alle Sicherheitsanweisungen auch an andere Benutzer weiter.
1. Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Mähwerk ist nur dazu bestimmt, um am Boden wachsendes Halmgut zu schneiden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus re-
sultierende Schäden haftet der Hersteller nicht; das Risiko hierfür trägt allein der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der vom Hersteller vor-
geschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen.
Das Mähwerk darf nur von Personen genutzt, gewartet und instand gesetzt werden, die
hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet sind.
Die einschlägigen Unfall-Verhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und straßenverkehrsrechtlichen Regeln sind
einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an der Maschine schließen eine Haftung des Herstellers für
daraus resultierende Schäden aus.
Das Mähwerk ist aufgrund der Gefahr weggeschleuderter Fremdkörper nicht geeignet zum
Einsatz in unmittelbarer Nähe öffentlicher Verkehrsbereiche!
Für diesen Einsatzfall sind für FTL 130, FTL 170 und FTL 210 die Nachrüstgruppen „Zusatz-
schutz Kommunal" verfügbar;( siehe Kapitel E) Zubehör.
2. Allgemeine Sicherheits- und Unfallverhütungs - Vorschriften
a) Allgemeines
1. Vor jeder Inbetriebnahme das Gerät und den Schlepper auf Verkehrs- und Betriebssi-
cherheit überprüfen!
2. Beachten Sie neben den Hinweisen in dieser Betriebsanleitung die allgemein gültigen
Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften!
3. Die am Gerät angebrachten Warn- und Hinweisschilder geben wichtige Hinweise für den
gefahrlosen Betrieb; die Beachtung dient Ihrer Sicherheit!
4. Machen Sie sich vor Arbeitsbeginn mit allen Einrichtungen und Betätigungselementen
sowie mit deren Funktion vertraut. Während des Arbeitseinsatzes ist es dazu zu spät!
5. Betätigungseinrichtungen (Seile, Ketten, Gestänge usw.) fernbetätigter Einrichtungen
müssen so verlegt sein, dass sie in allen Transport- und Arbeitsstellungen keine unbeab-
sichtigten Bewegungen auslösen!
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