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Garantiebedingungen - Küppersbusch KMI8500.0 Bedienungsanweisung Mit Montageanweisungen

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Küppersbusch-Kundendienst
Zentrale Kundendienst- / Ersatzteilanforderung
Deutschland:
Küppersbusch Hausgeräte GmbH Küppersbuschstraße 16
45883 Gelsenkirchen
Telefon: 0209-401631
Telefax: (0209) 4 01-7 14 / 7 15
Internet: www.kueppersbusch.de
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter
www.kueppersbusch.de mit.
Österreich:
Teka Austria GmbH Eitnergasse 13
1230 Wien
Telefon: (01) 8 66 80-15
Telefax: (01) 8 66 80-50
Internet: www.küppersbusch.at
Sie erreichen uns:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr
Außerhalb der Dienstzeiten teilen Sie uns Ihre Wünsche bitte per
Telefax oder Internet unter www.kueppersbusch.at mit.
Bitte beachten Sie:
Damit unser Kundendienst Reparaturen sorgfältig vorbereiten und
die benötigten Ersatzteile bereitstellen kann, benötigen wir bei Ihrer
Kundendienstanforderung die folgenden Informationen:
1.
Ihre genau Anschrift
2.
Ihre Telefon- und ggf. Telefaxnummer
3.
Wann kann der Kundendienst Sie besuchen?
4.
Die genaue Gerätebezeichnung: Mod. und F.-Nr. (Typenschild
und/oder Kaufbeleg zu Rate ziehen)
5.
Das Kaufdatum oder Lieferdatum
6.
Die genaue Beschreibung des Problems oder Ihres Ser-
vice-Wunsches
Halten Sie zunächst bitte zusätzlich Ihren Kaufbeleg bereit.
So helfen Sie uns, unnötigen Zeit- und Kostenaufwand zu vermeiden
und auch für Sie effizienter zu arbeiten.
Gelsenkirchen, im November 2010
KÜPPERSBUSCH HAUSGERÄTE GmbH
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Garantiebedingungen

Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem Kauf-
vertrag mit dem Händler leisten wir dem Endabnehmer direkt Garantie
für Küppersbusch-Hausgeräte. Der Umfang unserer Garantie wird
nachstehend geregelt:
1.
Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Material- und/
oder Herstellungsfehler beruhen, werden nach Maßgabe der
folgenden Regelungen unentgeltlich behoben, wenn Sie uns un-
verzüglich nach Feststellung und innerhalb von 24 Monaten nach
Lieferung an den ersten Endabnehmer angezeigt werden. Bei
gewerblichem Gebrauch oder leicht-zusetzender Beanspruchung
beträgt die Garantiefrist lediglich 12 Monaten. Tritt der Mangel
innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung auf, wird vermutet, dass
es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt.
2.
Für leicht zerbrechliche Teile, wie z. B. Glas, Kunststoff und
Glühlampen, wird keine Garantie übernommen. Geringfügige
Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert
und die Gebrauchstauglichkeit des Geräts unerheblich sind,
begründen keinen Garantienspruch. Ebenso wenig leisten wir
Garantie bei Schäden aus chemischen und elektrochemischen
Einwirkungen von Wasser sowie allgemein ungewöhnlichen
Umweltbedingungen oder sachfremden Betriebsbedingungen
oder wenn das Gerät mit ungeeigneten Stoffen in Berührung
gekommen ist. Schließlich leisten wir auch keine Garantie, wenn
Mängel am Gerät auf Transportschäden, die nicht von uns zu
vertreten sind, auf nicht fachgerechte Installation und Montage,
auf Fehlgebrauch, auf mangelnde Pflege oder auf Nichtbeach-
tung der Bedienungsoder Montagehinweise zurückzuführen sind.
Der Geräteanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe in
das Gerät von Personen vorgenommen werden, die hierzu nicht
von uns ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ersatztei-
len, Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die keine
Originalteile sind, und dadurch ein Defekt verursacht wurde.
3.
Unsere Garantieleistung besteht darin, dass wir nach unserer
Wahl entweder mangelhafte Teile unentgeltlich instand setzen
oder durch einwandfreie Teile ersetzen. Instandsetzungen
werden nach Möglichkeit am Aufstellungsort vorgenommen. Zur
Reparatur anstehende Geräte sind so zugänglich zu machen,
dass uneingeschränkt Handhabung, Ausbau und Einbau durch
die Techniker möglich ist und keine Beschädigungen an Möbeln,
Bodenbelag etc. entstehen können. Bei Geräten, die nicht nach
unseren Einbaurichtlinien montiert sind werden die anfallen-
den Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. In jedem Fall der
Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist der Kaufbeleg
vorzulegen und das Kauf - und - soweit hiervon abweichend -
das Lieferdatum nachzuweisen. Ersetzte Teile gehen in unser
Eigentum über.
4.
In Fällen, in denen die Nachbesserung fehlschlägt oder von uns
abgelehnt wird, liefern wir innerhalb der oben genannten Garan-
tiezeit auf Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleichwertigen
Ersatz.
5.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der
Garantiefrist noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die
Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist
für das ganze Gerät.
6.
Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden, sind
- mit Ausnahme der Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer
D

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