- Überprüfen Sie, ob Federstecker sich in einem einwandfreien Zustand befinden, über einen
guten Federdruck verfügen und funktionsfähig sind.
- Überprüfen Sie, ob Lochbohrungen unbeschädigt sind und einen festen Sitz der Systemteile
gewährleisten.
- Überprüfen Sie, ob Schweißnähte optisch einwandfrei und frei von Rissbildungen und
Beschädigungen sind.
- Nach dem Sturz einer Person oder dem Fall eines Gegenstandes gegen oder in das
Seitenschutzsystem sowie dessen Zubehörteile, darf das Seitenschutzsystem nur dann
weiterhin verwendet werden, wenn es durch eine fachkundige Person überprüft wurde.
- Öffnungen zwischen Seitenschutzsystemen und anderen Konstruktionen müssen so klein
wie möglich sein, dürfen aber 120 mm bei Geländerholmen und 20 mm für das Bordbrett
nicht überschreiten.
- Es handelt sich um ein Seitenschutzsystem der Klasse A gem. EN 13374:2013, so dass die
maximale Dachneigung 15° betragen darf.
- Ist keine Attika vorhanden, muss ein fester Anschlag, z.B. Kanthölzer oder Randbohlen, mit
einer Höhe von min. 100 mm auf dem Dach montiert werden.
3. Prüfung, Pflege und Instandhaltung
- Lassen Sie niemals Bauteile aus großer Höhe auf den Boden fallen.
- Die Bauteile dürfen keinen aggressiven Flüssigkeiten oder Gasen ausgesetzt werden.
- Reinigen Sie regelmäßig das Schutzgeländer, insbesondere die beweglichen Teile, von
Farb-, Teer- oder sonstigen Resten durch Dampfstrahlen.
- Überprüfen Sie nach jeder Benutzung die Bauteile auf Bruchstellen, Risse oder sonstige
Beschädigungen. Die Behandlung beschädigter Bauteile ist beim Hersteller zu erfragen.
- Lagern Sie die Bauteile flach liegend an einem trockenen Ort.
- Überprüfen Sie beim Transport der Bauteile, ob diese ausreichend gesichert sind.
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