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4.5 Eckausbildung
Zur Eckausbildung ist ein Geländerpfosten im Winkel von 45̊ anzuordnen. Die Geländerholme
werden im Eckbereich mit Kreuzkupplungen verbunden. Im Eckbereich darf das tiefere der
beiden Handläufe bzw. Knieholme die Höhe von 1.000 mm bzw. 500 mm nicht unterschreiten.
Abbildung 6
4.6 Montage bei Absätzen
Bei Stufungen der Dachoberfläche sind die Geländerholme mit Drehkupplungen miteinander zu
verbinden. Siehe Abbildung 7. Die Montage der Bordbretter ist im Bereich der Abstufung nicht
möglich, sondern nur auf den beiden Ebenen.
Abbildung 7