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Gewährleistung - Klima1stKlaas 6011 Bedienungsanleitung

Inverter klima split-anlage 2,6 kw
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Wichtige Information zur Inbetriebnahme und
Gewährleistung
Die Inbetriebnahme einer Klima Split-Anlage ist ein Kältetechnischer Vorgang der nur mit qualifizierten
Fachkenntnissen und unter dem Einsatz von hochwertigen Inbetriebnahmewerkzeugen und Geräten
möglich ist.
Beim Betrieb einer Klima Split-Anlage kommt es zum Einsatz von 3 verschiedenen Materien.
Dies sind Strom, Wasser und Kältemittel, welches fluorisierte Treibhausgase enthält, die nicht in die
Umwelt gelangen dürfen. Treibhausgase schädigen das Klima, bis zu mehrere tausendmal stärker als
Kohlendioxid (CO²), wenn sie entweichen.
Deswegen ist eine Inbetriebnahme, Wartung, Prüfung und Rückgewinnung nur noch durch zertifiziertes
Fachpersonal möglich. Ein Selbsteinbau ist nicht mehr zulässig. Zudem ist es auch vorgeschrieben die
Klima Split-Anlagen einmal jährlich auf Dichtheit prüfen zu lassen (EG) Nr. 842/2006.
Die Europäische Kommission legte in Ihrer Verordnung (EG) Nr. 303/2008 zusätzlich die
Mindestanforderungen für die Zertifizierung von Unternehmen und Personal fest.
Alle Fachleute, Kälte- und Klimafachbetriebe, die die Anforderungen erfüllen, besitzen eine persönliche
und betriebliche „Zertifizierung", den so genannten Sachkundenachweis.
Aus diesem Grunde und zur Sicherstellung Ihrer Gewährleistung, muss eine Klima Split-Anlage
durch einen zertifizierten Fachbetrieb mit zertifiziertem Personal der Kälte- und Klimabranche
inbetriebgenommen werden.
Kälte- und Klimafachbetriebe in Ihrer Nähe finden Sie am einfachsten in Ihrem Branchenbuch oder im
Internet. Sie können auch gerne unsere Mitarbeiter am Servicetelefon kontaktieren. Wir leiten Ihre
Kontaktdaten an unsere zuständigen zertifizierten Servicepartner weiter, die sich bezüglich
einer
Inbetriebnahme
mit
Ihnen
in
Verbindung
setzen
werden.
Einbau
bzw.
Inbetriebnahmekosten sind dabei nicht Gegenstand des Kaufvertrages Ihrer Klima Split-Anlage.
Lassen Sie sich die fachgerechte Inbetriebnahme im Inbetriebnahmeprotokoll am Ende der
Bedienungsanleitung bestätigen. Eine Wartung bzw. Reinigung sollte mindestens einmal jährlich
durchgeführt werden (siehe Wartungspass).
Im Falle einer Reklamation und zur Wahrung Ihrer Gewährleistung halten Sie bitte immer den
Kaufbeleg und den Inbetriebenahmenachweis griffbereit. Wir behalten uns die Vorlage der
Zertifizierung der Inbetriebnahmeperson vor.
Bringen Sie im Reklamatiosfall die Klima Split-Anlage in keinem Fall in Ihre Verkaufsstelle zurück. Eine
unsachgemäße Demontage führt zu Schäden und dem Verlust von Kältemittel. Die Gewährleistung
erlischt. Wenden Sie sich immer zuerst an unsere Mitarbeiter am Servicetelefon die Ihnen kompetent
und schnell weiterhelfen werden.
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