Bedienungsanleitung
für Warmluftkamine mit Radiante 550/20/45-89.44 H
oder Radiante 550/20/57-89.44 H
Jeder Hark - Warmluftkamin wird einer eingehenden Qualitäts-
prüfung unter zogen. Hierbei wird eingehend auf Material be-
schaffenheit, Verarbeitung und Liefer umfang geprüft, um die
Funktions fähigkeit des Warmluftkamins gewähren zu können.
Allerdings gehört dazu auch, dass Sie vor Inbetrieb nahme alle auf-
geführten Punkte genauestens beachten.
1. Grundsätzliche Hinweise
1.1 Die wirksame Schorn stein höhe sollte ab Rauchrohreintritt bis zur
Schornsteinmündung mindestens 4,50 m betragen und der Schorn-
stein sollte einen Mindest querschnitt von 400 cm
max. 500 cm
nicht überschreiten.Kamineinsätze nach A1 oder Bau-
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art 1 benötigen 4 m
Raumvolumen pro 1 kW Nenn wärmeleistung!
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1.2 Kamine dürfen nur in Räumen über 12 m
aufgestellt werden.
1.3 Kamine dürfen nicht in Räumen aufgestellt werden, in denen leicht
entzündbare oder explo sions fähige Stoffe herge stellt oder gelagert
werden.
1.4 Kamine sind raumluftabhängige Feuerstätten, d. h., sie entnehmen
ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. Für ausreichende
Verbrennungsluft hat der Anlagen betreiber bzw. -ersteller zu sorgen.
1.5 Kamine bzw. Heizkamine dürfen nicht in Räumen und Wohnungen
aufgestellt werden, aus denen mit Hilfe von Ventilatoren (z. B.
Küchendunstab saug anlagen) Luft abgesaugt wird, es sei denn,
eine Gefährdung des offenen Kamins ist völlig aus geschlos sen.
In der Tat wird nicht nur die Luft innerhalb des Aufstellraums der
Feuer stätte um gewälzt, sondern sie verlässt auch diesen Raum
als Sekundär luft - Primärluft. Um nun eine Gefährdung beim Be-
trieb des Wärme erzeugers auszu schließen, sollten schon bei der
Herstellung der Stellfläche (bzw. des Fundaments) entsprechende
Vorkehr ungen getroffen werden. So kann auch später problemlos
eine Ver bren nungs luftleitung ein gebaut werden.
1.6 Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem Aufstellraum oder
in einem Luftverbund ist für jede Feuerstätte eine separate
Ver bren nungsluftleitung zu erstellen oder eine Leitung entsprechend
groß zu dimensionieren
1.7 Kamine dürfen nur unter Aufsicht betrieben werden.
Abbildung 1
1.8 Die Stellfläche (Unterbau) muss aus nichtbrennbaren Bau stoffen
bestehen und der statischen Last der Feuer stätte standhalten. Un-
geeignete Untergründe sind u.a.: Asphalt-Estrich, schwim mender
Estrich, sowie Estrich mit Fußbodenheizung. Stellflächen dieser Art
müssen durch Zement-Estrich als Verbund-Estrich ausgetauscht
werden. Dabei muss außerdem beachtet werden, dass zwischen
Zement-Estrich und Betondecke keinerlei (!) Versorgungs leitungen
(Trittschall- oder Wärmedämmung, Elektro leitungen etc.) verlegt
sind. Der Verbund-Estrich muss in der Größe des Kaminsockels
hergestellt werden. Achten Sie dringend darauf, dass zwischen dem
Verbund-Estrich und dem schwimmenden Estrich eine Be wegungs -
haben, jedoch
fuge angeordnet ist.
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1.9 Zwischen Strahlungsbereich der Feuerraum öffnung und brenn baren
Bau teilen (Wand verklei dungen, Einbau möbel, Deko möbel usw.) ist
Grundfläche
ein Mindestabstand von 80 cm einzuhalten. Der Boden belag vor
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der Feuer stelle darf nur aus nichtbrenn baren Mater ialien bestehen.
Folgende Größen müssen nach vorn gemessen ein ge halten werden:
Sockel höhe zuzügl. 30 cm, gesamt mindestens 50 cm. Für die Seiten
gilt: Sockel höhe zuzügl. 20 cm, gesamt mindestens 30 cm.
Keramische Fliesen, Naturstein, Kunststein und evtl. auch Metall
bieten sich als geeignete Materialien an (Abb. 1 und 2).
1.10 Abb. 4 zeigt Ihnen die Abstände von Möbeln zur Kamin verkleidung,
zum einen bei einer nicht isolierten Verkleidung und zum andern
bei einer isolierten Verkleidung.
1.11 Der Heizeinsatz darf nicht durch Umbauten oder den Anbau
fremder Bauteile manipuliert werden.
Allgemeine Hinweise
• Als geeignete Brennstoffe empfehlen wir harzarmes, natur belassenes
Scheitholz mit einer Restfeuchte von max. 20% Wassergehalt und
Braunkohlebriketts. Die maximale Aufgabemenge pro Stunde beträgt
bei Scheitholz 3,5 kg, und bei Braunkohle briketts maximal 2,8 kg.
Harz reiches Holz (Fichte, Kiefer, Tanne) darf nur bei geschlos senem
Feuerraum verbrannt werden! Darüber hinaus sind die Bestimmungen
des Bundesimissionsschutzgesetzes zu beachten!
• Verbrennen Sie keine Abfälle, insbesondere keine Kunststoffe! In den
Abfallmaterialien sind Schadstoffe enthalten die dem Heizeinsatz,
dem Schornstein und der Umwelt schaden. Die Verbrennung von
Hausmüll ist nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz verboten!
Beschichtete Holzreste sowie Span platten dürfen auf keinen Fall
Abbildung 2
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im Kamin- & Kachelofenbau