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Bestimmungsgemäße Verwendung; Unzulässige Betriebsweisen; Personalqualifikation Und -Schulung - Elmo Rietschle C-DLR 301 Originalbetriebsanleitung

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Sicherheit
2.4
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist zum Fördern folgender Medien geeignet:
• alle nicht explosive, nicht brennbare, nicht aggressive, nicht giftige, trockenen Gase und
Gas-Luft-Gemische
Die Maschine darf nur in solchen Einsatzbereichen betrieben werden, die in der Betriebsanleitung beschrie-
ben werden:
Ø die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand betreiben
Ø die Maschine darf nur bei einer Umgebungstemperatur und Ansaugtemperatur zwischen 5 und 40 °C
betrieben werden
Bei Temperaturen außerhalb dieses Bereiches bitten wir um Rücksprache
Ø die Maschine darf nur im Drehzahl- und Frequenzbereich betrieben werden, die auf dem Datenschild des
Frequenzumrichters angegeben sind
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der in der Betriebsanleitung angege-
benen Betriebsdaten und Betriebsmittel, der aufgeführten Wartungsarbeiten sowie der Informationen in der
Hersteller-Dokumentation von Komponenten und Anbauteilen.
Bei kritischen Anwendungen und/oder Unsicherheit ist mit dem Hersteller Rücksprache zu halten. Ein Miss-
achten kann zu Maschinenausfällen führen.
2.5
Unzulässige Betriebsweisen
• absaugen, fördern und verdichten von explosiven, brennbaren, aggressiven oder giftigen Medien, z. B.
Staub gemäß ATEX Zone 20-22, Lösungsmittel sowie gasförmiger Sauerstoff und andere Oxidationsmit-
tel, Wasserdampf, Flüssigkeiten oder Feststoffe
• Aufstellung und Betrieb in explosionsgefährdeter Umgebung (explosionsfähige Gas-/Dampf-/Nebel-Luft-
Gemische bzw. Staub-Luft-Gemische oder hybride Gemische aus Luft und brennbaren Stoffen)
• der Einsatz der Maschine in nicht gewerblichen Anlagen, sofern anlagenseitig nicht die notwendigen
Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen getroffen werden
• Betrieb der Maschine in teilmontierten Zustand
• Betrieb ohne Blechabdeckung
• Betrieb ohne serienmäßiges Sicherheitsventil
• die Verwendung der Maschine in Bereichen mit ionisierender Strahlung
• Änderungen an der Maschine und den Zubehörteilen
• Änderungen an den Grundeinstellungen des Frequenzumrichters
• Bedienung durch nicht oder nicht ausreichend qualifiziertes Personal
2.6

Personalqualifikation und -schulung

Alle Arbeiten dürfen nur von qualifiziertem und geschultem Fachpersonal ausgeführt werden. Unbefugte Per-
sonen dürfen sich nicht im Betriebsbereich aufhalten und müssen durch geeignete Maßnahmen vom Betre-
ten der Betriebsräume abgehalten werden.
Ø Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten an der Maschine beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn diese Be-
triebsanleitung gelesen und verstanden hat, insbesondere Sicherheitshinweise für Aufstellung, Inbetrieb-
nahme, Wartungs- und Inspektionsarbeiten
Ø Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals sind durch den Betreiber zu regeln
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