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HADEF Figur 14/12 Wartungsanleitung Seite 10

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Prüfung wie oben, Beachtung der nationalen Vorschriften und der Angaben in dieser Anleitung!
HINWEIS!
Geräte bis 1000 kg Tragfähigkeit und ohne kraftbetriebene Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten
Inbetriebnahme durch eine „befähigte Person" abgenommen werden.
Geräte über 1000 kg Tragfähigkeit oder mit mehr als einer kraftbetriebenen Kranbewegung; zum Beispiel
außer Heben noch Katzfahren, müssen vor der Inbetriebnahme durch eine „anerkannte befähigte Person"
abgenommen werden.
Ausgenommen hiervon sind „betriebsfertige Geräte" nach den gültigen nationalen Vorschriften, mit
entsprechender CE-Konformitätserklärung.
Definitionen „befähigte Person" (ehemals Sachkundiger)
Eine „befähigte Person" ist, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
Eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse
auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und
Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch zugelassene
Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
8.2
Lastkette
Vor Inbetriebnahme muss die Lastkette korrekt angeordnet und geölt sein.
Für die erste Inbetriebnahme bei kraftbetriebenen Geräten ist der Lieferung Kettenöl beigefügt.
Warnhinweisschild und Befestigungsdraht von der Kette entfernen.
VORSICHT!
Kein Fett zum Schmieren der Lastkette verwenden
Ohne Schmierung weder Haftung noch Gewährleistung
HINWEIS!
Erheblich höhere Kettenlebensdauer durch dauerhafte gute Schmierung
9
Sicherheitsprüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme, bzw. Wiederinbetriebnahme, ist zu prüfen, ob:
ggf.
vorhandene
Sicherungseinrichtungen, vorhanden und gesichert sind.
die Ketten korrekt angeordnet, geölt und in gutem Zustand sind
10
Funktionsprüfung
10.1
Kontrollen vor dem ersten Start
Hubantrieb
Lastketten dürfen nicht verdreht sein.
Lastkette vor der ersten Belastung mit Getriebeöl oder geeignetem Kettenschmierstoff schmieren.
Fahrantrieb
Die offene Verzahnung des Fahrantriebes muss gefettet sein.
Haspelantrieb für Haspelfahrwerk
Auf richtigen Sitz der Handkette achten, sie darf nicht verdreht sein und muss frei hängen.
10.2
Funktionsprüfung
Hubantrieb
Funktion Heben und Senken zunächst ohne Last prüfen.
10
Befestigungsschrauben
angezogen
und
Steckbolzen,
Klappstecker
und
5.52.121.00.00.07

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