Garantie
geleistet, und zwar unbeschadet der Tatsache, daß die
NEC Deutschland GmbH das Gerät in Deutschland
nicht in Verkehr gebracht hat.
In diesem Fall allerdings werden Garantieleistungen
nur und ausschließlich insoweit erbracht, als die jewei-
lige vorgenannte Gesellschaft Garantiebedingungen
für eine Herstellergarantie im Sinne der vorgenannten
Garantie gemäß §1 (1) dieser Garantiebedingungen Er-
werbern, die mittelbar oder unmittelbar von ihnen er-
werben, gewähren. Insoweit ist der Erwerber jeweils
darlegungs- und beweispflichtig, daß er das Gerät un-
mittelbar oder mittelbar von einer NEC-Schwester-,
Tochter- oder Enkelgesellschaft, die ihren Sitz in ei-
nem EG-Staat hat, erwarb und diese Gesellschaft ent-
sprechende
Garantiebedingungen
Deutschland GmbH gewährt lediglich, dem Umfang,
dem Ablauf und den sonstigen Umständen und Kondi-
tionen nach, eine Garantie, die der Garantie der vorge-
nannten Gesellschaft entspricht; eine Garantie darüber
hinaus für den Fall, daß die vorgenannten Gesellschaf-
ten eine Garantie, die hiervon ganz oder teilweise ab-
weicht, gewähren, wird nicht geleistet.
(4) Hat der Erwerber des Geräts, unmittelbar oder mit-
telbar, das Gerät nicht über die NEC Deutschland
GmbH und auch nicht über eine NEC-Tochter-,
Schwester- oder Enkelgesellschaft, die ihren Sitz in der
EG hat, erworben, wird keine Garantie gewährt. Kann
der jeweilige Erwerber nicht nachweisen, wer unmit-
telbar oder mittelbar das Gerät in Deutschland, der EG
oder in sonst einem Staat vertrieben hat, gehen alle
Nachteile hinsichtlich dieses Beweises zu seinen La-
sten. Insoweit besteht eine unwiderlegbare Vermutung,
daß das Gerät nicht über die NEC Deutschland GmbH
und/oder eine andere NEC-Gesellschaft mit Sitz in ei-
nem EG-Staat bezogen wurde.
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gewährt.
NEC
Stand 15.04.1996