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Verantwortung des Benutzers
Für die Beseitigung von Funkstörungen, die von sei-
nem Gerät ausgehen, ist ausschließlich der Benutzer
verantwortlich. Sollte dieses Gerät Störungen beim Ra-
dio- bzw. Fernsehempfang verursachen (was sich
durch das Ein- und Ausschalten des Gerätes leicht fest-
stellen läßt), empfehlen wir, die Störung durch eine der
folgenden Maßnahmen zu beseitigen. Alle diese oder
sonstige
notwendigen
schließlich zu Lasten des Benutzers.
1. Veränderung der Antennenausrichtung von Funk-
und Fernsehgeräten.
2. Veränderung der Geräteausrichtung.
3. Veränderung des Gerätestandortes.
4. Veränderung bei der Stromversorgung des Gerätes.
Wenden Sie sich an Ihren Fachhändler, an NEC oder
an einen erfahrenen Rundfunk- und Fernsehtechniker,
wenn Sie zusätzliche Informationen benötigen.
Der Betreiber einer Computeranlage kann verpflichtet
werden, den Betrieb seiner Anlage einzustellen, wenn
sie Funkstörungen hervorruft, die die Allgemeinheit
beeinträchtigen. Die Anlage darf erst nach einer Besei-
tigung dieser Störung wieder in Betrieb genommen
werden.
Verantwortung des Benutzers
Maßnahmen
gehen
aus-