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NEC P72X Bedienungshandbuch Seite 338

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Stand 15.04.1996
(3) Die Kosten von Material und Arbeitszeit werden
von NEC getragen, sofern die Arbeiten von NEC oder
einem vom NEC beauftragten Unternehmen durchge-
führt und das gelieferte Material von NEC geliefert
wurde.
Versandanschrift:
ATServIS GmbH
Auf der Halde 2A
D-66299 Bildstock
(1) Die Garantie beginnt mit dem Tag der Lieferung
des Gerätes durch den Facheinzelhändler an den Er-
werber. Berücksichtigt werden alle Garantieansprüche,
welche innerhalb der Garantiezeit bei dem Einzelhänd-
ler, der das Gerät geliefert hat, oder bei NEC unmittel-
bar geltend gemacht werden, wobei der Zugang bei
NEC maßgebend ist. Die Garantiezeit endet nach Ab-
lauf von 12 Monaten nach der ersten Lieferung, und
zwar auch dann, wenn Garantieleistungen erbracht
werden.
(2) Die vorstehende Garantie gemäß §2 Abs. 1 gilt nur
und ausschließlich, wenn die Erwerber darlegen und
beweisen können, daß sie unmittelbar oder mittelbar
von der NEC Deutschland GmbH die Geräte erworben
haben. Mittelbarer Erwerb bedeutet, daß das Gerät von
NEC Deutschland GmbH in Verkehr gebracht wurde
und durch einen Händler an den Erwerber veräußert
wurde; hierfür ist der Erwerber beweispflichtig.
(3) Ist das Gerät über eine Gesellschaft, die unmittel-
bar oder mittelbar mit der NEC Tokio Corporation ver-
bunden ist, entweder als Tochter-, Schwester- oder En-
kelgesellschaft, mit Sitz in einem der Staaten der Euro-
päischen Wirtschaftsgemeinschaft (EG), in einem EG-
Staat vertrieben worden, wird ebenfalls eine Garantie
§ 2 Garantiezeit
Garantie

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