Garantiebestimmungen
Sie haben ein technisch hochwertiges Produkt erworben. Der Hersteller gibt Ihnen, bei sachgemäßer Handhabung, auf den RS2, RS3, RS4, eine
Garantie auf die Funktionalität des Produktes von 1 Jahr, und auf den RS5 für 5 Jahre, sowie auf den RSE 6 Monate und auf den Optimus 2 Jahre
(Motor) bzw. 5 Jahre (Dreheinheit). Bei allen Garantien handelt es sich im Bring In Garantien.
Da es sich bei den Rotovent Produkten um Systeme handelt welche äußeren Einflüssen ausgesetzt sind, sind folgende Garantievorrausetzungen
zu erfüllen:
Das Produkt ist den Montage- und Gebrauchsrichtlinien entsprechend zu transportieren und montieren. Vor der Montage ist unbedingt darauf zu
achten, dass es zu keiner Metallunverträglichkeit der Werkstoffe kommt (z.B. normaler Stahl mit Edelstahl). Der Hersteller übernimmt keine
Haftung, sollte es aufgrund solcher Unverträglichkeiten (z.B. Wertigkeitsunterschiede) zu irgendwelchen Folgeerscheinungen, wie Korrosion etc.,
kommen.
Die Produkte müssen den technischen Notwendigkeiten entsprechend eingesetzt und fixiert werden. Damit es aufgrund einer übermäßigen
Hitzeentwicklung zu keiner Beschädigung der Dreheinheit kommt, ist insbesondere bei Festbrennstoffen - wenn die Kaminlänge weniger als 5m
beträgt - darauf zu achten, dass es zu keiner Flammenbildung im Kamin kommt, oder im Ofen durch unsachgemäßes Einheizen derart hohe
Temperaturen entstehen, dass eine übermäßig dauerhafte hohe Abgastemperatur im Bereich der Kaminöffnung die Folge ist (über 150 Grad beim
RS2 und RS4 bzw. über 300 Grad beim RS5). Bei Verwendung des Rotovent für Heizsysteme oder Öfen, bei denen es aufgrund einer schlechten
Wärmeverwertung zu übermäßig hohen Abgastemperaturen kommt, geschieht dies auf eigene Gefahr und Risiko und hat ein Erlöschen der
Garantieansprüche zur Folge.
Das Verbrennen von z.B. nicht ausreichend trockenem Holz oder chemisch behandelten Brennmaterialien (Kunststoffe, Spanplatten, etc.) , auch in
kleinen Mengen, welches zu einer Versottung, Verharzung (Verpechung) oder zu einer chemischen Reaktion (Korrosion) führt, ist in jedem Fall zu
unterlassen und hat ein sofortiges Erlöschen der Garantieansprüche zur Folge.
Sollte ein Kaminbrand auftreten, kann es zu einer Überhitzung der Lagereinheit kommen, welche wiederum die Funktionalität des Produktes
beeinflusst. Für einen derartigen Umstand übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung. Sollte es zu einer Blockade des Rotors kommen tritt wohl
eine Funktionsverminderung ein, aber es treten keine Gefährdungen des Kaminzuges dadurch auf. Auch bleibt trotzdem die Funktion als Regen
und Windabweiser erhalten. Natürlich sollte der Rotovent in so einem Fall bald gewartet oder ausgetauscht werden, um seine volle
Leistungsfähigkeit zu gewährleisten. Natürlich sollte der Rotovent in so einem Fall unverzüglich gereinigt und gewartet werden, um seine volle
Leistungsfähigkeit wieder herzustellen. Zudem besteht im Falle einer Blockade der Welle die Gefahr dass bei einem starken Sturm durch eine
massive Gewalteinwirkung die Welle abgedreht wird und der Rotor abstürzen könnte. Für allfällige Folgeschäden die aufgrund einer
Wellenblockade durch Verschmutzung oder falsches Heizverhalten entstanden ist, übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.
Die Produkte sind einer laufenden Kontrolle durch einen Fachmann (z.B. Kaminkehrer) zu unterziehen, welcher auch eine regelmäßige Reinigung,
durchführen sollte, um eine optimale Funktion und lange Lebensdauer zu gewährleisten. Bei allen Produkten ist damit zu rechnen, dass sie sich im
Betrieb durch die Rauchgase (insbesondere bei Festbrennstoffen) zu verfärben beginnen, bzw. sich eine dünne Schicht (bestehend aus Ruß u.ä.)
anzulegen beginnt.
Da alle Rotovent Produkte leicht zu demontieren sind können diese Ablagerungen bei Bedarf auch jederzeit mechanisch oder durch einen
geeigneten chemischen Reiniger entfernt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lagereinheit nicht in Mitleidenschaft gezogen wird. Im Zuge
einer Reinigung sollte auf alle Fälle eine Wartung erfolgen.
Eine Abweichung von den Montagerichtlinien, sowie falsches Heizverhalten oder eine sinnwidrige Verwendung der Produkte führt zu einem
Erlöschen jeglicher Haftungs- und Garantieansprüche.