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Williams MINIJET Handbuch Seite 83

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Eingeschränkte Herstellergarantie
WILLIAMS JET TENDERS LTD. EINGESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE
Williams Jet Tenders („Williams") führt an allen neuen Booten vor der Auslieferung aus dem Werk eine PDI (Lagerausgangskontrolle) durch. Williams kümmert sich um
Reparaturen an Schlauchbooten während der hier festgelegten Garantiehaftungsdauer gemäß den folgenden Bedingungen, Voraussetzungen und Beschränkungen.
Registrierung eines Boots von Williams - Jedes Boot von Williams wird dem Erstkäufer mit einem Bootsbrief ausgeliefert. Die hier festgelegte beschränkte
Garantiehaftung erlischt und wird für ungültig erklärt, wenn der Erstkäufer den ausgefüllten Bootsbrief nicht innerhalb von 10 Tagen ab Datum der Erstregistrierung an
Williams Jet Tenders Ltd, Unit 2 Vogue Business Park, Berinsfield, Oxon OX10 7LN UK übermittelt. Die Registrierung kann auch online durchgeführt werden unter:
www.williamsjettenders.com. Von Williams zertifizierte Händler sind berechtigt, die Boote vor der Registrierung für die Dauer von bis zu 6 Monaten unter folgenden
Bedingungen einzulagern: a) die Boote werden in der Originalverpackung gemäß den Richtlinien von Williams gelagert; b) die Registrierung wird bei der Übergabe
innerhalb der Lieferzeiten abgeschlossen.
GELTUNGSBEREICH DER GARANTIEHAFTUNG:
Williams garantiert dem privaten Erstkäufer eines ordnungsgemäß registrierten Wasserfahrzeugs, welches nach den von Williams empfohlenen Zeitplänen gewartet
und instand gehalten wird, Folgendes: a) Hypalon-Schläuche: alle Nähte der Schläuche, Einlassventile und das für die Konstruktion des Schlauches verwendete
Gewebe sind für die Dauer von zwei Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern; b) das Gewebe des Schlauches bleibt
für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung frei von Verschleiß, der die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt (d. h. frei von Rissen und Porosität
jedoch nicht von Verfärbungen, Ausbleichen oder Abrieb); c) der Glasfaserbootsrumpf bleibt für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung frei
von Material- und Verarbeitungsfehlern; d) Lackierte Deck- und Steuerruderkomponenten sind für die Dauer von einem Jahr frei von Blasenbildung, vorausgesetzt,
das Boot ist zu keinem Zeitpunkt in Polyethylen eingeschweißt; e) alle Komponenten, die im Werk von Williams am Boot montiert oder danach im Rahmen
der Garantiehaftung ersetzt werden, bleiben für die Dauer von drei Jahren ab dem Datum der Erstregistrierung frei von Material- und Verarbeitungsfehlern. Die
Garantiehaftungsdauer bei gewerblicher Nutzung beträgt sechs Monate ab dem Datum der Erstregistrierung. Die Verpflichtung von Williams ist gemäß dieser
beschränkten Garantiehaftung je nach alleiniger Beurteilung von Williams auf die Reparatur oder den Ersatz von Teilen mit Material- oder Verarbeitungsfehlern
beschränkt, wie dies jeweils im alleinigen Ermessen von Williams liegt. DIESE BESCHRÄNKTE GARANTIEHAFTUNG IST DAS ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE
RECHTSMITTEL DES ERSTKÄUFERS.
WAS DIE GARANTIEHAFTUNG NICHT ABDECKT:
Diese beschränkte Garantiehaftung gilt nicht für a) normale Abnutzung; b) normale Wartung und Reinigung, wie im Handbuch des Eigentümers beschrieben;
c) kleinere Bootsschäden, unter anderem Gelcoat-Risse, Ausbleichen oder Blasenbildung; d) Schäden an Williams-Booten aufgrund von Fahrlässigkeit, Unfall,
fehlerhaftem Gebrauch, Modifizierung, unsachgemäßem Betrieb, Kollision, Feuer, Diebstahl, Vandalismus, Aufruhr, Explosion, Gegenständen, die auf das Boot
auftreffen, höherer Gewalt, unsachgemäßer Wartung und Lagerung; e) Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung von Reinigungsmitteln verursacht wurden.
f) Schäden, die durch das Schleppen eines Williams-Bootes verursacht wurden, Schäden, die durch das Heben oder Bergen eines Williams-Bootes
verursacht wurden; g) Schläuche, die scharfen oder korrosiven Chemikalien ausgesetzt waren; h) Korrosion von Metallkomponenten, die durch unzureichende
Frischwasserreinigung und Politur verursacht wurde. i) Teile, die von anderen Personen als dem Personal der Williams-Fabrik eingebaut wurden; j) Schäden, die
durch Aftermarket-Teile verursacht wurden; k) Williams-Boote, die für kommerzielle/staatliche Zwecke erworben wurden; l) Arbeiten, die an einem Williams-Boot
von einem nicht autorisierten Service-Center und/oder ohne vorherige Genehmigung von Williams durchgeführt wurden; m) Arbeits-, Fracht-, Liefer-, Hebe-/
Bergungs-, Lagerungs- oder ähnliche Kosten; n) Mängel, die durch Nichtbeachtung der Anleitung zur Behandlung, Wartung und Pflege des Bootes verursacht oder
verschlimmert wurden; o) Bakterien- oder Schimmelbildung auf Schlauch- oder Polstermaterial. p) Schäden, die durch das Eindringen von Wasser verursacht werden.
In einigen Fällen übernehmen die jeweiligen Hersteller von auf einem Williams-Boot installierten Ausrüstungen (wie Elektronik) ihre eigene, individuelle Garantiehaftung.
In diesen Fälle sind Garantiehaftungsansprüche bezüglich dieser Teile direkt an den jeweiligen Hersteller und nicht an Williams zu richten. Williams behält sich das
Recht vor, die Garantiehaftung an den Nachweis der sachgemäßen Wartung zu knüpfen. q) Schäden durch Stapellaufanlagen für Yachten, die nicht entsprechend
der von Williams genehmigten technischen Daten konstruiert und installiert oder aufgrund mangelhafter Wartung defekt sind. r) Schäden, die durch Verstopfung des
Rohwasser-Kühlmittels verursacht werden. Dazu gehören unter anderem Überhitzungsschäden an Motor und Auspuffanlage, Wassereintritt durch Überhitzung oder
Salzablagerungen in der Auspuffanlage aufgrund unzureichender Frischwasserspülung. s) ein Boot, das von einem Ingenieur oder einer Firma gewartet wurde, die
nicht von Williams Jet Tenders autorisiert und akkreditiert ist.
WIE KANN ICH EINE REPARATUR ÜBER DIE GARANTIEHAFTUNG ABRECHNEN:
Vor sämtlichen Arbeiten, die an einem Williams-Boot begonnen werden, muss der Garantiehaftungsanspruch von Jet Tenders Ltd. schriftlich genehmigt werden.
Um eine Genehmigung für die Abrechnung der Reparatur über die Garantiehaftung zu erhalten, muss sich der Erstkäufer schriftlich an Williams Jet Tenders Ltd, Unit
2 Vogue Business Park, Berinsfield, Oxon OX10 7LN, UK wenden und seinem Schreiben eine Kopie des Kaufbelegs und ein Foto vom zu reparierenden Schaden
und/oder Defekt beifügen. Befindet Williams, dass der konkrete Defekt und/oder Schaden von der vorliegenden beschränkten Garantiehaftung abgedeckt wird,
informiert Williams den Eigner schriftlich, wohin das Boot oder Teile des Bootes zur Reparatur oder für den Ersatz (frachtfrei) zu senden sind. In vielen Fällen kann
das örtliche, autorisierte Vertriebs- und Servicezentrum die Reparaturen ausführen. In anderen Fällen dürfen das Boot oder Teile des Bootes nur von Personal von
Williams repariert werden. Williams übernimmt keine Haftung für Arbeiten an einem Williams-Boot, die von einem nicht autorisierten Servicezentrum und/oder ohne die
vorherige Genehmigung von Williams durchgeführt werden. Sämtliche im Rahmen der vorliegenden beschränkten Garantiehaftung ersetzten Teile werden Eigentum
von Williams.
SONSTIGE BESTIMMUNGEN:
Williams autorisiert niemanden, bezüglich der Boote weitere Verpflichtungen oder Haftungen zu übernehmen. DIE VORLIEGENDE BESCHRÄNKTE
GARANTIEHAFTUNG UND DIE DAMIT VERBUNDENE VERPFLICHTUNG VON WILLIAMS GELTEN ANSTELLE ALLER ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN ODER
IMPLIZITEN GARANTIEHAFTUNGEN, UNTER ANDEREM DER GARANTIEHAFTUNG FÜR MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK. Williams übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden oder Folgeschäden, die aus einem Verstoß gegen die vorliegende beschränkte Garantiehaftung
entstehen, unter anderem Nutzungsausfall des Schlauchboots, Lagerung, Zahlung für Zeitausfall, Unannehmlichkeiten, Mietbootausgaben und örtliche Steuern
für über die Garantiehaftung abgerechnete Reparaturen. Williams behält sich das Recht vor, jederzeit und ohne vorherige Ankündigung Modelle zu modifizieren,
Farben, technische Daten, Materialien, Ausrüstungen, Komponenten oder Preise zu ändern oder die Produktion bestimmter Modelle einzustellen. Diese Änderungen,
Modifizierungen oder Einstellungen erfolgen ohne eine Verpflichtung für Williams, vor dem Zeitpunkt solcher Änderungen oder Modifizierungen produzierte
Schlauchbote entsprechend auszustatten oder zu modifizieren. Die vorliegende beschränkte Garantiehaftung unterliegt dem britischen Recht.
BESCHRÄNKTE GARANTIEHAFTUNG FÜR EINZELHANDELSTEILE
Williams bietet eine beschränkte 1-Jahres-Garantiehaftung auf alle im Einzelhandel verkauften Teile.
Ist das von Ihnen gekaufte Teil fehlerhaft, können wir entsprechend eine Reparatur, einen Austausch oder eine Rückerstattung anbieten. Sämtliche Teile müssen von
einem autorisierten Williams Vertriebs- und Servicezentrum eingebaut werden.
Die von Williams auf Einzelhandelsteile gegebene beschränkte Garantiehaftung bietet keine Pannenhilfe und deckt weder die Arbeitskosten, die beim Einbau des
reparierten Teils oder Ersatzteils anfallen, noch die Kosten, die sich aus Folgeschäden am Tender ergeben.
Um die Williams-Teilegarantiehaftung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie das Teil mit einer Beschreibung des Mangels zurücksenden, die Originalrechnung
der autorisierten Williams-Werkstatt vorlegen und das Kaufdatum, die Teilenummer und die Teileseriennummer (falls auf dem Teil aufgeführt) angeben. Jeglicher Ersatz
oder Gutschriften werden nach Prüfung des Teils bearbeitet.
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